Fahren ohne Fahrerlaubnis
33-jähriger Italiener wurde von der Staatsanwaltschaft gesucht

28.06.2018 | Stand 04.08.2023, 11:36 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Kontrolle eines mit zwei Personen besetzten Pkws mit italienischer Zulassung am Montagabend, 25. Juni, auf der Bundesstraße B20 bei Furth im Wald stellten die Fahnder beim Fahrer einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest.

FURTH IM WALD/LANDKREIS CHAM Der 33-jährige Italiener mit ukrainischen Wurzeln hatte noch eine Geldstrafe von 900 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu begleichen. Da er die Strafe nicht vor Ort zahlen konnte, überwies ein Angehöriger die Geldstrafe, sodass er zwar die Weiterreise antreten konnte, allerdings wiederum nur als Beifahrer. Denn auch jetzt war er nicht im Besitz einer Fahrererlaubnis eines EU-Staates, weswegen er erneut zur Anzeige gebracht wurde. Als Wiederholungstäter wird er sicherlich mit einer höheren Strafe als zuvor rechnen müssen.

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