Ungültig
28-Jähriger kann lediglich ausländische Fahrerlaubnis vorweisen

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 9:50 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstagnachmittag, 20. Februar, wurde in Kipfenberg ein Pkw kontrolliert. Hierbei konnte der 28-jährige Autofahrer lediglich eine ausländische Fahrerlaubnis vorweisen.

Kipfenberg. Nachdem der Pkw-Führer jedoch schon länger als ein Jahr in Deutschland lebt, hätte er sich um eine Umschreibung seiner Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein kümmern müssen. Die ausländische Fahrerlaubnis verliert nämlich ihre Gültigkeit. Aufgrund dessen war es ihm nicht mehr erlaubt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Kelheim