Jubiläum
25 Jahre kommunale Verkehrsüberwachung in der Stadt Weiden

23.10.2017 | Stand 03.08.2023, 0:30 Uhr
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Am 1.11.1992 nahm die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Weiden mit neun Außendienst- und fünf Innendienstmitarbeitern in den Räumen des ehemaligen Hotel Schmid in der Oberen Bachgasse den Dienst auf.

WEIDEN Vor dem Hintergrund eines ständig wachsenden Verkehrsaufkommens – von 1976 bis 1990 um rund 75 Prozent – und eines unter anderem durch die Einrichtung von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen knapper werdenden Parkraums hatte das unberechtigte Parken und Dauerparken in den Innenstädten in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß zugenommen. Aber auch die Einrichtung von Kurzparkzonen, Bewohner- und Schwerbehindertenparkplätzen erforderte eine intensive Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Nach verschiedenen Modellversuchen wurden schließlich im Jahr 1986 in Bayern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kommunen geschaffen, Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr neben der Polizei selbst zu verfolgen. Am 7.01.1992 beantragte die Stadt Weiden als letzte bayerische kreisfreie Kommune beim Bayer. Staatsministerium des Innern die „Übertragung der Befugnis zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Weiden“.

Derzeit kontrollieren zehn Außendienstkräfte die Einhaltung der Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr und sorgen damit trotz deutlicher Zunahme der Verkehrsdichte für ein funktionierendes Parkverhalten in der Innenstadt in Weiden. Sie sorgen unter anderem dafür, dass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr „durchkommen“ und Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer durch zugeparkte Gehwege nicht zum Ausweichen auf die Straße gezwungen werden.

Für viele Autofahrer ist das „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe ein großes Ärgernis. Die Verkehrsüberwacher/innen müssen jedoch bei der Vielzahl der Verkehrsverstöße alle Verkehrsteilnehmer gleich behandeln. Es kann deshalb bei der Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln nur zwischen Beachten und Nichtbeachten unterschieden werden und leider gilt: Nur, wo ausreichend überwacht wird, bleibt die Zahl der Falschparker niedrig. 

Bei ihren Kontrollgängen verwarnen die Außendienstkräfte nicht nur bei Verstößen gegen den ruhenden und fließenden Verkehr, sondern melden auch besondere Vorkommnisse an die Polizei oder die zuständigen Stellen weiter. Insbesondere in der Altstadt sind sie auch häufig Ansprechpartner für Bürger und Besucher der Stadt und informieren zum Beispiel über geeignete Parkplätze in der Innenstadt. Der technologische Fortschritt hat auch in diesem Bereich nicht Halt gemacht. Das „Knöllchen“ wird jetzt nicht mehr wie früher im Durchschreibeblock ausgefüllt sondern mit dem Smartphone geschrieben und mit einem kleinen externen Drucker ausgedruckt.

Seit 2014 führt die Abteilung Verkehrsüberwachung und Zentrale Bußgeldstelle nach den sog. Verwarnungsverfahren auch die bis dahin an die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei abgegebenen rund 3.500 Bußgeldverfahren selbst durch.  Weiterhin wurde im April 2015 der Aufgabenbereich durch die vom Stadtrat beschlossene Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erweitert. Durch diese Maßnahme wird insbesondere im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Altenheimen die Verkehrssicherheit erhöht und die Gefährdung von Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen aber auch die Belästigung der Bewohner durch Verkehrslärm verringert.  Neben rund 43.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und rund 4.500 Geschwindigkeitsverstößen bearbeiten fünf Innendienstkräfte der Abteilung Verkehrsüberwachung und Zentrale Bußgeldstelle pro Jahr noch etwa 700 allgemeine Ordnungswidrigkeiten – von illegaler Abfallentsorgung bis zur Schwarzarbeit – aus allen Rechtsvorschriften, deren Vollzug der Stadt Weiden obliegt.

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