Infektionsschutzgesetz
24-Jähriger muss bis 3. Mai in Gewahrsam bleiben

28.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:08 Uhr
−Foto: n/a

Erneut musste die Polizei einschreiten, um eine unerlaubte Menschenansammlung aufzulösen. Mehrere Erwachsene hatten sich am Montagabend, 27. April, unter Verstoß gegen die geltende Ausgangsbeschränkung und gegen das Abstandsgebot am Grafenmühlweiher in Selb getroffen.

Selb. Darunter befanden sich auch zwei junge Männer, die bereits zum wiederholten Male entsprechend auffällig waren. Die beiden 24- und 28-jährigen Selber wurden in Gewahrsam genommen und einem Richter beim AG Hof vorgeführt. Während der Ältere wieder entlassen werden musste, verlängerte der Richter beim Jüngeren den Gewahrsam bis Sonntag, 3. Mai, den er jetzt in der JVA in Hof absitzen muss.

Bereits am Nachmittag wurde gegen drei amtsbekannte, der Trinkerszene zugehörige, Selber ein Platzverweis erteilt. Sie hatten sich auf einer Bank in der Schillerstraße zum Biertrinken verabredet. Alle Festgestellten werden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Schwandorf