Vergewaltigungsprozess
20-Jähriger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

31.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:09 Uhr
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Die Jugendkammer des Landgerichts Landshut verurteilte einen 20 Jahre alten Mann aus Winhöring wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Opfer war seine 18-jährige Mitschülerin aus der Parallelklasse - für sie endete der gesellige Abend auf dem Volksfest in Eggenfelden  in einer traumatischen Vergewaltigung.

EGGENFELDEN/LANDSHUT Dramatische Szenen spielten sich in den Zuschauerreihen ab. Nach stundenlangen nichtöffentlichen Plädoyers, erwarteten Familienangehörige und Freunde des Angeklagten angespannt das Urteil. Bei der Verkündung erlitt die Mutter des Beschuldigten einen kurzen Schwächeanfall, sein Zwillingsbruder verließ wütend den Sitzungssaal. Der Angeklagte selbst nahm das Urteil gefasst, aber mit Tränen in den Augen, entgegen.

Wie bereits berichtet, gingen die Aussagen des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers weit auseinander. Laut der von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretenen Anklage, kamen sich der junge Mann und seine Mitschülerin im Laufe des Abends näher und küssten sich. Um ungestörter zu sein, entfernten sie sich vom Zelt. Als er sie im Intimbereich betatschte, habe die junge Frau immer wieder versucht ihn abzuwehren und erklärt, dass sie das nicht wolle. Schließlich habe er sie zu Oralsex gezwungen und mehrmals vergewaltigt. Der Angeklagte beteuerte stets, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe und zeigte sich entsetzt über seine Verhaftung und die Vorwürfe.

Allerdings war es nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen derartiger Vorwürfen vor Gericht stand. Bereits 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Traunstein unter anderem angeklagt, seine Ex-Freundin sexuell missbraucht zu haben. Doch bei diesem „heftigen Liebesspiel“ stand letztendlich Aussage gegen Aussage und er wurde freigesprochen. In der damaligen wie auch in der aktuellen Verhandlung, nahm die Jugendgerichtshilfe Birgit Zscheile Stellung bezüglich des Angeklagten. „Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass seine sexuelle Vorstellung nicht jedermanns Sache ist“, erklärte sie im Zeugenstand. Sie habe ihn versucht zu sensibilisieren, doch er habe abgeblockt und sich nicht mit den Vorwürfen auseinandergesetzt.

Im psychiatrischen Gutachten von Dr. Susanne Lausch ergaben sich keine Auffälligkeiten bei dem 20-Jährigen. „Bei ihm konnten keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eine Störung der Sexualpräferenz mit aggressiven oder sadistischen Hintergründen festgestellt werden“, berichtete Dr. Lausch. Ihrer Meinung nach würden beim Angeklagten nur eine Tendenz für härtere Sexualpraktiken und eine gewisse Experimentierfreudigkeit vorliegen.

Doch die Kammer zeigte sich überzeugt, dass an jenem Abend auf der Dult in sexueller Hinsicht etwas passiert sei, was das Opfer nicht wollte. Und der Angeklagte habe nur ansatzweise erkannt, dass sie es nicht wollte. „Wir sind überzeugt, dass sich die beiden einvernehmlich näherten und schmusten. Doch ab dem Zeitpunkt, als der Angeklagte ihr in die Unterhose gegriffen hat, war klar, dass sie nicht mehr wollte“, erklärte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler. So habe der Angeklagte über ihren Willen hinweggesehen.

Ebenso habe die Kammer keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers gehabt. Laut Vorsitzendem Richter Ziegler habe die junge Frau mit ihrem sehr passiven Verhalten einfach alles über sich ergehen lassen. „Der Angeklagte hat ihre Schmerzensschreie als Lustschreie interpretiert“, so der Vorsitzende Richter. Dem Verurteilten wird für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem muss sich der junge Mann in der Fachambulanz für Sexualstraftäter in München vorstellen und an Beratungsgesprächen teilnehmen.

Rottal-Inn