Bundespolizei schnappt 42-Jährigen
2,45 Promille sind kein guter Wegbegleiter

19.02.2020 | Stand 01.08.2023, 12:52 Uhr
−Foto: n/a

Zigaretten und Alkohol sind ja per se nicht wirklich zu empfehlen. Wenn man aber mit 2,45 Promille auf dem Bahnsteig raucht, bei Einfahrt der Bahn die Zigarette auf den Boden schmeißt, die S-Bahn ohne gültigen Fahrschein betritt, und das alles auch noch vor den Augen von Bundespolizisten, muss man sich über die Folgen nicht wundern.

Flughafen MünchenDrei Bundesbeamte waren am Dienstag, 18. Februar, spät abends auf dem Weg zur Nachtschicht im Erdinger Moos, als sie an der S-Bahnhaltestelle in Eching einen 42-Jährigen genau dabei beobachten mussten. Bei der Kontrolle des Italieners sollte dann auch noch eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung der Stuttgarter Justiz zum Vorschein kommen. Also musste der Ertappte mit zur Wache.

Die drei Bundespolizisten waren noch nicht mal im Dienst, sondern erst auf dem Weg zur Nachtschicht im Terminal 1 des Münchner Airports. Am S-Bahnhaltepunkt ihres Wohnortes sollten sie einen Mann beobachten, der verbotswidrig auf dem Bahnsteig rauchte, bei Einfahrt der Bahn die Kippe auf den Boden warf und in die S1 zum Flughafen stieg. Im Zug sprachen die Bundespolizisten den 42-Jährigen an und kontrollierten ihn.

Dabei sollte sich nicht nur herausstellen, dass der Kontrollierte aggressiv, uneinsichtig und ohne gültiges Ticket für die gewählte Fahrtstrecke unterwegs war. Die Beamten sollten auch noch herausfinden, dass die Staatsanwaltschaft in Stuttgart im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Bedrohung aus dem Jahr 2018 den Aufenthaltsort des Italieners wissen will.

Außerdem sollten die Polizisten den Ausgeschriebenen auf Bitten des zuständigen Staatsanwalts zum Tatvorwurf aus 2018 vernehmen. Also musste der Ertappte die Beamten zur Wache im Terminal 1 des Münchner Flughafens begleiten. Dort sollte ein Atemalkoholtest einen möglichen Grund für das dreist erscheinende Verhalten des 42-Jährigen zu Tage fördern: 2,45 Promille.

Wegen eben dieses Wertes war es schließlich nicht möglich, dem Mann ein klares Wort zu entlocken, geschweige denn gerichtsverwertbar eine Aussage zum Tatvorwurf der Bedrohung zu erhalten. Also mussten die Beamten den Südeuropäer zumindest in diesem Zusammenhang unverrichteter Dinge wieder von Dannen ziehen lassen. Ganz ohne Folgen bleiben der übermäßige Alkoholkonsum und sein Tun für den Trunkenbold aber dennoch nicht. Neben einem sicherlich starken Kater wird er sich noch einem Bußgeldverfahren wegen Verunreinigens von Bahnanlagen und einem Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen stellen müssen.

Erding