Beschlüsse
OLG Nürnberg weißt Beschwerde von Mitgliedern der "Zwölf Stämme" weitgehend zurück

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 1:07 Uhr
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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschlüssen vom Montag die Beschwerden gegen Anordnungen des Amtsgerichts Ansbach, mit denen vier Elternpaaren wesentliche Teile des Sorgerechts vorläufig entzogen worden waren, weitgehend zurückgewiesen. Die zwei jüngsten von neun betroffenen Kindern kommen zurück in die Obhut ihrer Eltern.

ANSBACH Der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts war nach Anhörung der Kinder, ihrer Eltern sowie von Vertretern des Jugendamtes überzeugt, dass für die sieben älteren Kinder die gegenwärtige Gefahr einer körperlichen Züchtigung fortbesteht. Das Kindeswohl könne bis zu einer endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren nur durch den vorläufigen Entzug wesentlicher Teile des Sorgerechts, insbe-sondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, hinreichend geschützt werden. Der Senat hat die Beschwerden gegen die Entscheidung des Amtsgerichts deshalb im Hinblick auf sieben der Kinder weitgehend zurückgewiesen. Die Kinder verbleiben deshalb zunächst bei den Pflegeeltern, haben aber regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern.

Demgegenüber sah der Senat aufgrund seiner im Wege der Anhörungen gewonnenen Erkenntnis keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass schon den jüngsten, erst wenige Monate alten Kindern aktuell körperliche Bestrafungen drohen. Nur eine gegenwärtige Gefahr für das Kindeswohl könnte Maßnahmen im Rahmen des vor-läufigen Rechtschutzes rechtfertigen. Insoweit hob der Senat die amtsgerichtliche Entscheidung auf. Die beiden Säuglinge kehren zurück in die Obhut ihrer Eltern.

Im Wege einer einstweiligen Anordnung hatte das Amtsgericht Ansbach am 3. bzw. 4. September mehreren Eltern, die der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" angehören, wesentliche Teile des elterlichen Sorgerechts vorläufig entzogen. Die Kinder wurden bei Pflegeltern untergebracht. Mit Beschlüssen vom 23. September hielt das Amtsgericht seine vorläufigen Entscheidungen aufrecht, nachdem es zuvor die Eltern der Kinder angehört und Zeugen vernommen hatte. Gegen diese Beschlüsse erhoben die betroffenen Eltern Beschwerde zum Oberlandesgericht.

Hinweis: Die hier wiedergegebenen Entscheidungen des Amtsgerichts Ansbach und des Oberlandesgerichts Nürnberg betreffen lediglich Maßnahmen des vorläufigen Rechtschutzes. Daneben ist beim Amtsgericht Ansbach das sogenannte Hauptsacheverfahren anhängig, mit dem endgültig über die etwaige Entziehung des Sorgerechts entschieden wird. Im Hauptsacheverfahren werden zu diesem Zweck unter anderem familienpsychologische Sachverständigengutachten erholt werden.

Regensburg