Verstößt die neue GEZ-Gebühr gegen die Verfassung?
GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:13 Uhr

Anfang 2013 wird die GEZ-Gebühr von einer neuen Rundfunkabgabe abglöst. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Jetzt hat ein Bayer Klage eingereicht. Auch die Sixt AG will klagen. Verstößt die neue Gebühr gegen die Verfassung?

BAYERN / DEUTSCHLAND Ende Dezember 2012 läuft die gerätebezogene GEZ-Rundfunkgebühr aus. Anfang 2013 kommt der neue, wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Nun gibt es bereits eine erste Klage gegen den künftigen allgemeinen Rundfunkbeitrag. Sie wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf FK-Nachfrage des Online-Mediendienst Funkkorrespondenz (FK), dass seit Ende Mai das entsprechende Verfahren anhängig sei (Az.: Vf. 8-VII-12).

Laut FK klagt eine Privatperson aus Bayern gegen die Vorschrift im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zufolge künftig für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist. In dieser Bestimmung sieht die Person einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung.

Doch das ist nicht alles: Laut FK hält der Kläger auch mehrere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschriebene Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen für verfassungswidrig. Zu den genauen Gründen, warum der Kläger diese Vorschriften als verfassungswidrig einstuft, konnte die Gerichtssprecherin keine Angaben machen, so FK.

Schon als im Jahr 2010 erste Details über das neue Modell durchsickerten, hatte die Sixt AG, der größte deutsche Autoverleiher, angekündigt, sie wolle gegen die neue Gebührenabgabe klagen. Dabei geht es Sixt vor allem um die Vorschrift, dass Firmen auch für ihre Kraftfahrzeuge – darunter fallen dann auch die von Autoverleihern vermieteten Wagen – jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags bezahlen müssen (jedes erste Firmenauto pro Betriebsstätte ist aber beitragsfrei). Diese Bestimmung hält Sixt für einen Systembruch, weil dabei wieder auf einen Gerätebezug abgestellt werde, der durch den Modellwechsel eigentlich entfallen solle.

Urteil nicht in diesem Jahr

Es ist noch unklar, wann genau der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage, bei der es sich rechtstechnisch um eine sogenannte Popularklage handelt, entscheiden wird. In diesem Jahr sei wohl nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen, erklärte die Gerichtssprecherin gegenüber der FK.

Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann jedermann eine Popularklage einreichen, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht. Grundsätzlich sind die Verfahren beim Verfassungsgerichtshof für den Kläger kostenfrei. Für die Klage muss nicht ein Anwalt eingeschaltet werden; sie kann von jedem Bürger selbst eingereicht werden.

Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel über die neue Rundfunkgebühr, den wir vor einem Jahr veröffentlicht haben. Schon damals haben wir vorhergesagt: Es wird Klagen geben! „Die GEZ bleibt - Sie darf mehr denn je”

Berchtesgadener Land