Bund der Steuerzahler informiert
Bis 25.000 Euro Strafe bei zu später Steuererklärung

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 21:26 Uhr

Europa braucht Geld. Deutschland braucht Geld. Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt bis 25.000 Euro Strafe!

DEUTSCHLAND Eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, kostet bisweilen Überwindung. Belege müssen zusammengesucht, Unterlagen gesichtet und Formulare ausgefüllt werden. Der letztmögliche Fälligkeitstermin sollte dennoch nicht verstreichen, denn Nachlässigen droht eine Verspätungszuschlag genannte Strafgebühr. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht bzw. auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal 25.000 Euro – zusätzlich einfordern. Bei Steuerzahlern, die das erste Mal säumig sind, lassen die Finanzämter meist  Nachsicht walten und sehen von einem Zuschlag ab. Auch bei Verspätungen, die wenige Tage nicht überschreiten, drücken die Beamten häufig ein Auge zu. „Diese Kulanz ist jedoch nicht selbstverständlich“, gibt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, zu bedenken. Entschuldigungen lässt der Fiskus nur in wenigen Ausnahmefällen zu. „Grundsätzlich geht der Staat davon aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten vorgeht. Argumente, wie zum Beispiel Arbeitsüberlastung, haben bei einer säumigen Steuererklärung daher keinen Bestand.“ Stattdessen wird das Finanzamt, wenn keine Unterlagen zum vereinbarten Datum vorliegen, die Steuer schätzen und gleichzeitig den Verspätungszuschlag festsetzen. Diese Festsetzung ist regelmäßig gemeinsam vorzunehmen, eine nachträgliche Festsetzung der „Strafgebühr“ nach dem eigentlichen Steuerbescheid, ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät, die Steuererklärung nicht zu lange aufzuschieben und Verlängerungstermine unbedingt einzuhalten.

Infos zum Thema unter www.lohi.de .

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