Verkehr

Sallerner Regenbrücke bleibt ein Zankapfel in der Stadt – VGH-Schreiben sorgt für Verwirrung

09.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:16 Uhr
−Foto: Foto: Büro Freudenstein

Ein Schreiben des Vorsitzenden des 8. Senates am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München lässt die Gegner der Sallerner Regenbrücke in Regensburg aufhorchen. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs in München hat den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014 eine Reihe von Fragen aufwirft. Die Gegner der Brücke sehen sich nun in der besseren Ausgangsposition.

REGENSBURG Die Planrechtfertigung, so der Inhalt des Schreibens, bedürfe einer tieferen Begründung. Zudem wird moniert, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt. Laut Auskunft der Regierung der Oberpfalz wurde hier eine Vorprüfung durchgeführt. „Auf insgesamt 43 Seiten wird in dieser Vorprüfung ausführlich dargelegt und begründet, warum aus Sicht der Regierung der Oberpfalz als Planfeststellungsbehörde unter Abwägung der einzelnen Schutzgüter keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich erscheint“, so Dr. Robert Feicht von der Regierung auf Wochenblatt-Anfrage.

Der VGH hat nun angeregt, "in einem ergänzenden Verfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung einzubringen", solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, wird das Gericht das Verfahren aussetzen. "In Abstimmung mit der Landesanwaltschaft Bayern wird die Regierung der Oberpfalz daher das Staatliche Bauamt Regensburg und die Stadt Regensburg als Vorhabensträger beauftragen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzureichen, damit das Planfeststellungsverfahren ergänzt werden kann und damit die Bedenken des Gerichts ausgeräumt werden können", so Dr. Feicht.

In einer Stellungnahme der Stadt zum Schreiben des VGH wird klargestellt, dass "die Stadt weiterhin an der Notwendigkeit des vierstreifigen Ausbaus der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels gemäß dem neuen Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2014 festhält". Gegenüber dem Planfeststellungsbescheid von 1971 seien "wesentliche Verbesserungen beispielsweise beim Thema Lärmschutz – Teilüberdeckelung der Nordgaustraße und entsprechende Lärmschutzwände – erreicht worden". Dem Anwurf des VGH, unter der Oberbürgermeisterin Christa Meier sei bereits ein Planfeststellungsbeschluss zu einem vergleichbaren Vorhaben wieder aufgehoben worden erklärt die Stadt: "Eine Aufhebung des früheren Planfeststellungsbescheids aus dem Jahr 1971 hat die Stadt nie beantragt – auch nicht die ehemalige Oberbürgermeisterin Christa Meier." Woher die Informationen aus dem Schreiben des VHG stammen, ist unklar.

Für die Stadt Regensburg geht der Kampf um die Brücke weiter. "Die in der Maßnahme enthaltene Neuordnung der Verkehrstrassen baut auf dem Verkehrsgutachten Großraum Regensburg aus dem Jahr 2005 auf und ist dringend erforderlich für die direkte Anbindung der Stadt an den überörtlichen Verkehr. Die Stadt Regensburg wird daher ihren Beitrag leisten, um die Regierung der Oberpfalz bei der Herbeiführung der endgültigen Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu unterstützen."

Regensburg

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