Mindestlohn und Sozialabgaben
Landshuter Zoll filzt Gastronomiebetriebe

21.11.2017 | Stand 31.07.2023, 14:02 Uhr
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Der Landshuter Zoll hat sich Anfang November das Hotel- und Gaststättengewerbe in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich vorgeknöpft.

LANDSHUT Mehr als 70 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten Anfang November das Hotel- und Gaststättengewerbe im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut.

In 125 Gastronomiebetrieben, vom Hotelrestaurant bis zur Imbissbude, wurden die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Das Hauptaugenmerk der Kontrollbeamten richtete sich auf die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns in Höhe von 8,84 Euro/Stunde und der Entrichtung der korrekten Sozialabgaben.

Hierzu wurden die Daten von 360 Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgenommen. „Die Auswertung der Personenbefragungen und Geschäftsunterlagen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Nach ersten Feststellungen liegen Anhaltspunkte für Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten in insgesamt 57 Fällen vor, darunter auch Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen und Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch. Bei der Kontrolle in einem Imbiss in Dingolfing beispielsweise fanden die Zöllner eine aus Asien stammende Hilfskraft vor, die sich illegal in Deutschland aufhält. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die weitere Bearbeitung übernahm die Staatsanwaltschaft Landshut.

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