35-Jährige wurde Opfer von Betrügern
Auf vermeintliches Schnäppchen hereingefallen – Tipps der Polizei zum Weihnachtsshopping

12.11.2019 | Stand 02.08.2023, 14:41 Uhr
−Foto: Foto: 123rf.com

Eine 35-Jährige aus dem Landkreis Kelheim entdeckte auf ebay-Kleinanzeigen ein äußerst günstiges und damit sehr verlockendes Angebot für eine Spielekonsole inklusive aktuellem Top-Spiel. Der Betrüger bestand bei der Preisverhandlung darauf, die Zahlung über PayPal ohne Käuferschutz abzuwickeln.

LANDKREIS KELHEIM Angeblich habe er mit dem Käuferschutz schon schlechte Erfahrungen gemacht. Letztendlich überwies die Geschädigte knapp über 200 Euro und erhielt keine Ware. Der Kontakt zum Verkäufer brach ab.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei vor auffallend günstigen Angeboten, insbesondere in der Vorweihnachtszeit warnen. Neben extremen Schnäppchen auf Plattformen wie ebay-Kleinanzeigen stehen auch die sogenannten Fake-Shops wieder im Fokus der Ermittler. „Bei Privatkäufen sollten Sie sich trotz verlockender Angebote nicht auf Kompromisse bei der Zahlungsabwicklung einlassen. Insbesondere die ‚PayPal für Freunde‘-Funktion sollte auch tatsächlich nur für Ihnen bekannte Personen verwendet werden“, warnt die Polizei. Online-Betrüger verlangen oft aus dubiosen Gründen die Bezahlung ohne Käuferschutz oder Vorauskasse. In diesen Fällen trägt die Käuferin oder der Käufer immer ein gewisses Risiko, dass sie oder er in die Kaufentscheidung mit einbeziehen sollte.

Die Fake-Shops sind ein weiteres großes Problem in der vorweihnachtlichen Shopping-Zeit. Die gefälschten Internet-Verkaufsplattformen sind mittlerweile auf den ersten Blick nur noch schwer zu erkennen. Zum Teil werden echte Websites kopiert, mit echten Produktbildern, einem professionellen Impressum sowie AGBs ausgestattet. So gewinnen diese Shops das Vertrauen der Online-Käufer und locken darüber hinaus noch mit besonders günstigen Preisen oder vermeintlich tollen Set-Angeboten. Wenn ein Kunde hier Ware bestellt, bekommt er entweder minderwertige Ware zugeschickt oder erhält gar keine Lieferung. Die Anbieter versuchen dann oftmals, Zeit zu schinden und berichten von Lieferschwierigkeiten und so weiter, um ihren Fake-Shop noch möglichst lange unentdeckt betreiben zu können. Da die Täter hier oftmals aus dem Ausland agieren, ist das Löschen derartiger Shops äußerst umständlich und langwierig.

Daher rät die Polizei zu folgenden Tipps:

- Kaufen Sie nicht spontan: Vergleichen Sie die Preise über einen längeren Zeitraum und mit anderen Angeboten sowie bei lokalen Händlern. Wenn der Preis zu schön ist, um wahr zu sein, ist er es wahrscheinlich auch nicht.

- Informieren Sie sich über unbekannte Online-Shops. Oftmals gibt es schon entsprechende Erfahrungsberichte anderer Kunden, die Aufschlüsse über die Seriosität geben können. Auch ein Anruf bei der Verbraucherzentrale kann hilfreich sein.

- Vertrauen Sie nur auf sichere Zahlungswege und lassen Sie sich nicht auf dubiose Forderungen der Anbieter ein.

- Sollten Sie bereits Opfer eines derartigen Betrugs geworden sein, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, ob die Zahlung gegebenenfalls rückgängig gemacht oder noch storniert werden kann. Außerdem sollten Sie alle möglichen Beweise, wie Kaufvertrag, Schriftverkehr, Bestellbestätigung oder Screenshot der Website sichern, ausdrucken und damit bei ihrer örtlichen Polizei Anzeige erstatten.

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