Strafanzeigen gestellt
Jäger und Hundehalter prügeln sich

13.11.2017 | Stand 03.08.2023, 4:59 Uhr
−Foto: n/a

Im Landkreis Freising sind ein Jäger und ein Hundehalter gewaltig aneinander geraten.

FREISING Manche Hundebesitzer halten sich nicht an die Anleinpflicht für ihre Vierbeiner. Aus diesem Grund kam es in Freising zu einer Schlägerei zwischen einem Hundebesitzer und einem Jäger.

Ein 59-jähriger Hundehalter hatte seinen Zamperl bei Altenhausen frei laufen lassen.

Der zuständigen Jäger reagierte sauer, weil er befürchtete, dass der freilaufende Hund wildern könnte.

Er drohte dem Hundebesitzer damit, den Hund zu erschießen, falls er wildern würde.

Diese Drohung ging dem Gassigeher zu weit. Erst schrien sich die die beiden Männer an, dann schlugen sie sogar aufeinander ein.

Nach der wilden Rauferei stellte der Hundehalter bei der Polizei Freising Strafanzeige gegen den Jäger. Der wollte das nicht auf sich sitzen lassen und stellt nun Gegenanzeige.

In Bayern gibt es keine generelle Leinenpflich, aber das Freilaufen für den Vierbeiner birgt hier noch größere Gefahren als in anderen Bundesländern:

Jäger dürfen einen in ihrem Jagdrevier frei laufenden Hund dann gezielt abschießen, wenn der Hund erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden kann.

Eine Regelung, dass vorher versucht werden muss, den Hund einzufangen oder den Halter zu ermitteln, existiert im bayerischen Jagdgesetz nicht.

Vielmehr wird ausdrücklich klargestellt, dass der Jäger das Wild auch vor aufsichtslosen Hunden schützen muss.

Wer seinen Hund in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, kann außerdem allein deswegen mit einer Geldbuße belangt werden.

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