Wegen Widerstand gegen Polizei
Betrunken, aggressiv und beleidigend

09.11.2017 | Stand 02.08.2023, 17:54 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Ein Fluggast wurde jetzt in Erding verurteilt.

FLUGHAFEN Mit 1,8 Promille zur Einreisekontrolle, das ist zwar nicht alltäglich, aber auch nicht unbedingt strafrechtlich oder polizeilich relevant. Wenn man aber dann offenbar alkoholbedingt seinen Aggressionen freien Lauf lässt und Bundespolizisten beleidigt, angreift und verletzt, kann das schnell vor Gericht enden. So erging es zumindest einem türkischen Fluggast Ende Mai dieses Jahres. Von Bundespolizisten damals angezeigt, ist der 30-Jährige jetzt von einem Richter am Erdinger Amtsgericht verurteilt worden. Der 30-jährige türkische Staatsbürger war damals aus Istanbul im Erdinger Moos angekommen. Noch bevor die kontrollierende Beamtin eine Frage stellen konnte, hatte sie starken Alkoholgeruch wahrgenommen.

Später sollte sich herausstellen, dass der Türke einen Blutalkoholwert von 1,8 Promille hatte. Bei der Befragung hatte der Einreisende die Beamtin nicht akzeptieren wollen und nach einem männlichen Beamten verlangt. Aufgrund jeglicher fehlender Kooperationsbereitschaft seitens des 30-jährigen hatte die weitere Kontrolle auf der Wache stattfinden müssen. Der Mann war aber auch dort immer aggressiver geworden und hatte versucht, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Bundespolizisten hatten den Aggressor nur durch Zwangsmaßnahmen und die anschließende Fesselung daran hindern können. Der Trunkenbold hatte sich auch gegen die weiteren polizeilichen Maßnahmen heftig gewehrt und dabei einem Polizeibeamten die Schulter ausgerenkt, sodass dieser im Krankenhaus behandelt werden musste. Genutzt hatte dem Türken das Ganze dennoch nichts: Neben einer Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hatte ihm sein Verhalten ein Einreiseverbot beschert. Die Bundesbeamten hatten ihm die Einreise verweigert und ihn tags darauf wieder zurück nach Istanbul geschickt. Jetzt ist am Münchner Amtsgericht das Urteil gegen den Türken gefallen: 4.800 Euro Geldstrafe, ersatzweise 120 Tage Haft wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung.

Erding