Gaststättenbesuch mit Folgen
Zoll prüfte Hotels und Gaststätten

21.11.2017 | Stand 31.07.2023, 14:02 Uhr
−Foto: n/a

Mehr als 70 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten Anfang November das Hotel- und Gaststättengewerbe im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut.

NIEDERBAYERN In 125 Gastronomiebetrieben, vom Hotelrestaurant bis zur Imbissbude, wurden die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Das Hauptaugenmerk der Kontrollbeamten richtete sich auf die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns in Höhe von 8,84 Euro/Stunde und der Entrichtung der korrekten

Sozialabgaben. Hierzu wurden die Daten von 360 Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgenommen.

„Die Auswertung der Personenbefragungen und Geschäftsunterlagen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des

Hauptzollamts Landshut.

Nach ersten Feststellungen liegen Anhaltspunkte für Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten in insgesamt 57 Fällen vor, darunter auch Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen und Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch.

Deggendorf