Nach dem Urteil
Joachim Wolbergs bleibt vorläufig suspendiert – Landesanwaltschaft wartet auf schriftliche Urteilsbegründung

10.07.2019 | Stand 13.09.2023, 3:00 Uhr
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Nach dem Urteil gegen Joachim Wolbergs am 3. Juli wurde mit Spannung die Antwort auf die Frage erwartet, ob die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters aufrecht erhalten wird. Diese wurde eigentlich für Donnerstag erwartet – nämlich dann, wenn von Richterin Elke Escher die komplette Urteilsbegründung vorgetragen wurde.

REGENSBURG Doch so viel Zeit wollte sich die Landesanwaltschaft nicht nehmen, schon um 13.08 Uhr, also nur knapp vier Stunden nach dem Urteilsspruch, schneite die Mail der Landesanwaltschaft in die Redaktionspostfächer. Nach der Mitteilung hat das Urteil vom Mittwoch „zunächst keine Auswirkungen auf die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters“. Die Disziplinarbehörde sei gehalten, „die Angemessenheit der von ihr angeordneten vorläufigen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an möglicherweise veränderte Umstände anzupassen“. Die Landesanwaltschaft kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe im gegenwärtigen Verfahren zu prüfen, sobald sie vorliegen. Erst dann soll entschieden werden, „ob die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung weiterhin vorliegen“. Man werde dann über das Ergebnis der Prüfung mit einer Pressemitteilung informieren.

Die Landesanwaltschaft verweist zudem auf die weiteren Verfahren, die anhängig sind, beim Tatkomplex „Immobilienzentrum Regensburg“ handle es sich „um einen die vorläufige Dienstenthebung selbständig tragenden Sachverhalt“. „Im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung hat die Landesanwaltschaft Bayern hierbei berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt. Im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre das Beamtenverhältnis sogar von Gesetzes wegen beendet.“

Wann die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, ist aktuell unklar, dies könne auch einige Wochen dauern. Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting hat bereits angekündigt, sich dieses Spiel auf Zeit nicht gefallen zu lassen. Im Zweifelsfall werde man klagen.

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