Justiz-Irrtümer
Wenn der junge Lehrer doch kein Kinderschänder ist

26.11.2017 | Stand 13.09.2023, 1:54 Uhr
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Der Regensburger Forensiker Michael Osterheider steht im Prozess um das Horror-Haus von Höxter massiv in der Kritik. Grund für die Zweifel: Er hatte einen jungen Lehrer als Kinderpädophil eingestuft, ein anderer Gutachter zerlegte seine Arbeit.

REGENSBURG Die ganze Republik blickt derzeit nach Höxter, einer malerischen Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen. Dort wird das Gerichtsverfahren im Fall des sogenannten Horror-Hauses von Höxter zum Mammut-Prozess, der jetzt vielleicht sogar platzt: Schuld daran ist das Misstrauen gegen den Regensburger Forensiker und Psychiater Michael Osterheider. Der gilt deutschlandweit als einer der Fachmänner, wenn es darum geht, gefährliche Sextäter zu identifizieren. Doch offenbar kommen an der Arbeitsweise Osterheiders Zweifel auf. Seit mehr als einem Jahr wird nun gegen Wilfried W. verhandelt. Er und seine Ex-Frau sind angeklagt, in einem Haus in Höxter mehrere Frauen über Monate hinweg gefangengehalten, missbraucht und durch unterlassene Hilfeleistung sogar getötet zu haben. Osterheiders Job ist so einfach wie wissenschaftlich schwierig: Er soll klären, ob W. sexuell krank ist. Als Zeuge sagte Osterheider in dem Prozess aus, W. habe den Kopf seiner früheren Ehefrau mit einer Decke umwickelt und sich auf ihren Kopf gesetzt. Gewalt in Zusammenhang mit Sexualität würde ihn erregen. Das wiederum rief die Verteidiger W.s auf den Plan, die Osterheider vorwarfen, in seinem Gutachten das glatte Gegenteil zu behaupten. Sie fordern einen neuen Gutachter.

Ins Feld führen sie dabei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München vom 16. Juli 2016, das unserer Zeitung vorliegt. Es ging dabei um einen jungen Gymnasiallehrer, der einen Jungen sexuell missbraucht haben soll. Gutachter in dem Prozess: Michael Osterheider. Der Mathe- und Physiklehrer wurde 2008 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Doch die nächsthöhere Instanz sprach ihn frei.

Freispruch, aber dennoch fürs Leben gezeichnet

Die Verwaltungsrichter mussten darüber urteilen, ob er zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Trotz Freispruchs kam Osterheider zu dem Ergebnis, der Mann habe pädophile Neigungen und im Falle einer Weiterbeschäftigung als Lehrer hielt man fest, der Mann müsste im Unterricht ständig von einer zweiten Person begleitet werden. Auch dürfe er nicht ohne externe Begleitperson auf Kinder losgelassen werden, etwa auf Klassenfahrten. Für einen Lehrer also quasi ein Berufsverbot. Allerdings, so Osterheider in seinem Gutachten, „sei nicht davon auszugehen, dass aktuell ein konkretes Risiko für strafrechtlich relevante Übergriffe auf Kinder und Jugendliche bestehe“. Die Richter urteilten auf Grundlage eines neuen Gutachtens – gegen Osterheiders Einschätzung und verrissen ihn. Sie stellten in ihrem Urteil fest, dass der geschasste Lehrer gar nicht pädophil sei, Osterheiders Gutachten trage „den Makel eines Parteigutachtens“. Sie kommen zu dem vernichtenden Schluss, „aufgrund der unvollständigen Übernahme und des Verschweigens einer für den Kläger günstigen Feststellung, vermag der Senat eine unabhängige bzw. unparteiische und vorurteilsfreie Begutachtung nicht mehr zu erkennen“. Mehrfach kamen die Richter in München auch auf die Unschuldsvermutung zu sprechen. Sie sei eine Grundlage unserer Verfassung. Die Landesanwaltschaft habe einen Zeitungsbericht vorgelegt, der mit der Überschrift „Täter sind nicht zwingend pädophil“ eine Ablehnung der Verbeamtung auch ohne Osterheiders Gutachten möglich machen sollte. Doch die Richter verwarfen das mit dem Hinweis, dass „ein belastbarer Hinweis auf ein etwaiges Gefährdungspotential“ des Lehrers fehle. Doch gerade der Prozess in Höxter belegt, dass die Aufgabe eines Gerichtsgutachters wie Osterheider fast unerträglich schwer ist: Spricht er einen Angeklagten vom Makel frei, gefährlich zu sein, kann dieser vielleicht frühzeitig auf freien Fuß kommen, sich an weiteren Frauen oder gar, wie im Fall des Lehrers, an Kindern vergreifen.

Mollath-Gutachter Norbert Nedopil, links, mit dem Regensburger Forensiker Michael Osterheider. Foto: Eckl −Foto:

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