Probebetrieb gilt für ein Jahr
Radfahrer müssen im Hegenauer-Park nicht mehr absteigen

22.11.2017 | Stand 31.07.2023, 15:02 Uhr
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Die Stadt Regensburg fördert seit Längerem mit verschiedenen Maßnahmen den Fahrradverkehr. Unter bestimmten baulichen Voraussetzungen ist die Nutzung der Parkwege durch Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

REGENSBURG Die Verwaltung hat dies im Hegenauer-Park geprüft und beschlossen, die Hauptverbindungen für den Radverkehr freizugeben. Somit darf der asphaltierte Weg zwischen der Einfahrt an der Boelckestraße im Norden bis zur Ausfahrt im Süden an der Konrad-Adenauer-Straße von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Ebenso ist die Einfahrt in den Park von der Ludwig-Erhard-Straße im Osten her möglich.

Die Öffnung der Parkwege gilt ab sofort und wurde entsprechend beschildert. Der Probebetrieb gilt für ein Jahr.

Respektvolles Miteinander

Das Gartenamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Parkweg nicht mit einem Radweg gleichzusetzen ist. Die Wege in Grünanlagen werden gleichzeitig von Fußgängerinnen und Fußgänger benutzt, die auch Hunde an der Leine führen: Daher ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt, damit die unterschiedlichen Interessen und die Sicherheit aller gewährleistet werden können. Von den Radfahrerinnen und Radfahrern im Park wird erwartet, dass sie insbesondere an älteren Menschen und Kinder mit verminderter bzw. angepasster Geschwindigkeit vorbeifahren.

Die Stadt Regensburg hofft, dass im Verlauf des Probebetriebes positive Erfahrungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Radfahr- und Fußgängerverkehr in den Grünanlagen gewonnen werden können.

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