Stadt Regensburg im Recht
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt Förderpraxis beim Bürgerheim Kumpfmühl

22.11.2017 | Stand 31.07.2023, 15:00 Uhr
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Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in zweiter Instanz die rechtmäßige Förderpraxis der Stadt Regensburg beim Bürgerheim Kumpfmühl bestätigt.

REGENSBURG Mit dem Urteil vom 21. November 2017 hat das OLG die Berufung des Bundesverbandes sozialer Anbieter (BpA) zurückgewiesen und damit – wie schon das Landgericht Regensburg im Dezember 2016 – die bisherige Förderpraxis der Stadt Regensburg als rechtmäßig bestätigt.

Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer freute sich über diese Entscheidung: „Das Oberlandesgericht zeigt damit, dass kommunale Daseinsvorsorge Vorrang haben muss vor europäischen Wettbewerbsregeln“, erklärte sie. „Gute Pflege muss unter dem Strich mehr kosten dürfen, das war und ist unsere Ansicht, die wir stets auch praktiziert haben. Durch dieses Urteil fühlen wir uns in dieser Praxis in vollem Umfang bestätigt.“

Das Urteil hat wegweisenden Charakter für den Betrieb kommunaler Pflegeeinrichtungen. „Es war eine intensive juristische Diskussion auf höchstem Niveau“, äußerte Rechts-und Regionalreferent Dr. Wolfgang Schörnig. „Im Bewusstsein der Tragweite der Entscheidung haben sich sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht intensivst mit der schwierigen Abgrenzung kommunaler Daseinsvorsorge zu europäischem Wettbewerbsrecht auseinandergesetzt.“

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