Beschluss des Verwaltungssenats
Autowäsche am Sonntag bleibt in Landshut verboten

17.11.2017 | Stand 13.09.2023, 1:58 Uhr
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Autowaschanlagen im Stadtgebiet dürfen auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen. Das hat der Verwaltungssenat am Donnerstag beschlossen.

LANDSHUT Die CSU hatte in einem Antrag gefordert, dass die Waschanlagen, die sich in Gewerbegebieten befinden, auch an solchen Tagen öffnen dürfen. Eigentlich sinnvoll, denn im Landkreis gibt es Waschstationen, die das durchaus dürfen. Doch in Landshut gibt es da ein kleines Problem.

Eine Regelung muss nämlich für alle in Landshut ansässigen Waschanlagen gelten. Es gibt allerdings nicht nur Waschstationen in den Gewerbegebieten, wo sie keine Anwohner stören, sondern auch in der Nähe von Wohngebieten. Von insgesamt 14 Anlagen im Stadtgebiet ist das bei knapp der Hälfte der Fall. Von einer „feiertagsrechtlichen Verordnung“ sei deshalb abzuraten, so die Verwaltung, da diese „für das gesamte Gebiet der Stadt Landshut zu erlassen wäre“.

So sah es dann auch die Mehrheit im Verwaltungssenat. Das bedeutet für die Landshuter: Wer sein Auto an Sonn- und Feiertagen waschen will, muss in den Landkreis fahren. Dass durch den dadurch entstehenden Verkehr auch eine Belastung für Anwohner in der Stadt durch die „umständliche Fahrerei“ (Zitat CSU-Antrag) entsteht, spielte in der Sitzung keine Rolle.

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