Drama vor Gericht
Mädchen muss ins Heim, weil der Vater in den Knast kommt

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:04 Uhr
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Einen dramatischen Ausgang nahm eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwandorf (Bild): Weil Jonas M. (Namen geändert) wegen Diebstahl und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, wird seine kleine Tochter in ein Heim müssen.

SCHWANDORF Jonas M. ist wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Neben Delikten wie Unterschlagung oder Hausfriedensbruch weist sein Vorstrafenregister beispielsweise auch den Handel mit Betäubungsmitteln auf. In regelmäßigen Zeitabständen wurde M. straffällig, insgesamt finden sich in seinem Bundeszentralregisterauszug sieben Einträge.

Doch bislang war er immer wieder ohne Freiheitsstrafen davon gekommen. „Gute Sozialprognosen“ und seine Rolle als alleinerziehender Vater einer kleinen Tochter hatten ihn bislang immer wieder vor einem Gefängnisaufenthalt bewahrt.

Um was ging es diesmal? Nachdem in eine Arztpraxis in Nittenau eingebrochen und Flachbildschirme entwendet worden waren, schienen die Ermittlungen der Polizei zunächst im Sande zu verlaufen. Dann wurde allerdings eine Zigarettenkippe entdeckt, auf der nach einer Untersuchung die DNA-Spuren des Angeklagten entdeckt wurden.

Vor Gericht hatte der Angeklagte jedoch bestritten die Tat begangen zu haben und sich – eigenen Angaben zufolge – selbst über die am Tatort vorgefundene Zigarette gewundert. Im Verlauf der Verhandlung versuchte er dies im Wesentlichen mit zwei Theorien zu begründen:

Einerseits sei es möglich, dass die Kippe in den Schuh einer Person geraten sei, die diese dann in die Praxis getragen hätte, andererseits wäre es möglich, dass ihm jemand etwas anhängen hätte wollen und die Kippe dort deponiert habe.

Dazu würde passen, so M., dass die zwei Personen, die er im Verdacht zu haben glaubte, ihm einen Tag später auch einen Flachbildmonitor hätten anbieten wollen, der seinen Vermutungen nach aus der Praxis stammte. Dumm für den Angeklagten: Diese beiden Personen, über die angeblich auch im Dorf als mögliche Täter gemunkelt worden sei, konnten dazu keine Angaben mehr machen, in der Zwischenzeit waren sie nämlich verstorben.

Den Staatsanwalt konnte M. mit seinen Theorien letzten Endes nicht überzeugen. In seinem Plädoyer sprach er von einer „hanebüchenen Geschichte“ und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

M.s Verteidiger hingegen plädierte auf einen Freispruch und begründete dies damit, dass im Prinzip die Zigarette das einzige Beweismittel sei, das gegen seinen Mandanten sprechen würde. Deshalb hätte für seinen Angeklagten hier „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) zu gelten.

Die Richterin sah das aber anders und verurteilte M. schließlich wegen besonders schwerem Diebstahl und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. In diesem Fall seien einfach „zu viele Zufälle“ im Spiel, sagte sie und fügte hinzu:

„Wir sind hier doch nicht beim Fernsehen. Tut mir leid, aber das kann ich ihnen nicht abnehmen“. Selbst die Tatsache, dass er alleinerziehender Vater ist, half M. dieses mal nichts mehr. „Auch das Kind ist kein Hinderungsgrund für eine Haftstrafe, wie es ihr Verteidiger angeführt hat.“

M. reagierte empört auf dieses Urteil und kündigte noch vor Gericht an, in Berufung gehen zu wollen. Und für ihn geht es auch um einiges: Denn sollte er ins Gefängnis müssen, wird seine Tochter, die gerade erst schulpflichtig geworden ist, in ein Heim müssen …

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