Kurioses
Kunstaktion am Eisernen Steg – oder doch nur grober Unfug?

08.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:14 Uhr
−Foto: n/a

"Ist das Kunst, oder kann das weg?“, das haben sich wohl am Mittwoch, 16. April, einige Regensburger gefragt, die in aller Frühe über den Eisernen Steg gehen wollten. Da nämlich behinderte Absperrband ihren Weg.

REGENSBURG Das ganze war aber keine Vorsichtsmaßnahme der Stadt, weil der Steg defekt oder gar einsturzgefährdet sei, nein, eine Kunstaktion sollte es sein. Jonas Höschl und Christian Kölbl hatten gegen 5.20 Uhr den Steg in Besitz genommen und kreuz und quer 400 Meter Absperrband gezogen – sehr zum Ärger mancher Menschen, die am Morgen einfach nur schnell und einfach in die Stadt zu ihrer Arbeitsstelle oder von der Stadt zu ihrem Auto auf den Dultplatz wollten. Den Ärger der Bürgerinnen und Bürger hatten die beiden Künstler dabei schon vorab einkalkuliert: „Am Ende wird der Ausbruch stehen, wenn jemand das Absperrband einreißt und seinen Weg wie geplant fortschreiten kann.“ Na gut, Kunst muss man nicht verstehen, manchmal muss man sie einfach nur hinnehmen.

Glück hatten die beiden Künstler aber auch noch bei ihrer Aktion: Denn eigentlich ist es verboten, öffentliche Wege einfach so abzusperren. Im aktuellen Fall hat bislang niemand die Aktion bei der Polizei angezeigt, bei der zuständigen Polizeiinspektion Regensburg-Nord liege nichts vor, so Peter Hofmann auf Wochenblatt-Anfrage. Erwische man solche "Künstler" bei einer nicht angemeldeten Aktion, so müssten sie zunächst ihr Kunstwerk wieder wegräumen, es folge dann eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Sollte eine solche Aktion auch Radfahrer oder Autofahrer auf einer öffentlichen Straße behindern, so werde die Aktion als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet, so Hofmann.

Genehmigt jedenfalls war der ganze Spaß nicht, bei der Stadt Regensburg wusste man von dieser Aktion auf dem Steg nichts! 

Auch eine Woche nach der Aktion finden sich die Überreste immer noch an der Brücke. Sollte nun die Stadt das Absperrband entfernen müssen, so droht den beiden Künstlern aber doch noch etwas. Nämlich ein Bescheid, in dem sie aufgefordert werden, die Kosten für die Beseitigung zu übernehmen, aber vielleicht gehört auch das zu dieser Aktion ...

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