Vier Verhandlungstage
Nach Stunden des Wartens doch noch Urteilsspruch im Huren-Fall

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:23 Uhr
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Alle vier Angeklagten werden verurteilt – von Geldstrafe bis Haft war bei der Urteilsverkündung von Richter am Landgericht Wolfgang Dippold alles dabei.

REGENSBURG An vier Verhandlungstagen am Landgericht ingesamt fünf Stunden Verspätung zu haben, zeigt, wie egal einer der vier Angeklagten ihr Handeln ist. Von Anfang an wusste sie durch den ausgehandelten Deal ihres Verteidigers, dass sie maximal eine Geldstrafe erhalten würde – schon war das Thema für sie abgehakt. Als respektlos und dreist stempelte die Staatsanwältin die Hehlerin ab.

Die vier drogenabhängigen Freunde haben sich zusammengetan, um einer Prostituierten im Stadtnorden „eine Abreibung zu verpassen“ und zugleich ein kleines Taschengeld zu erhalten. Die Initiative ist von der ebenfalls an der Nadel hängenden Vermieterin des Opfers ausgegangen – die 32-Jährige habe ihr noch Geld geschuldet – ein Racheakt also. Kennengelernt haben sich die Süchtigen in einer Therapie, im sogenannten „Methadonprogramm“. Bei dem 32-jährigen Junkie war die Initiativen-Geberin an der richtigen Adresse.

Im Zuge ihres Vorhabens vereinbarte einer der beiden Haupttäter einen Termin für ein Schäferstündchen bei der Prostituierten. Als die schließlich die Türe öffnete, stürmten die Drogenabhängigen auf sie los, bedrohten sie mit einer Waffe und fesselten die Liebesdienerin, bevor einer der zwei die Wohnung durchsuchte. Dabei stieß er auf knapp 490 Euro Bargeld, drei Handys, Adidas-Klamotten sowie benutzte Plüsch-Handschellen. Das Geld und die Handys wurden unter den beiden Männern aufgeteilt – die restlichen Wertgegenstände erhielt die 23-Jährige. 

Gleich zu Beginn der viertägigen Verhandlung zogen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger zu Vorgesprächen zurück. Drei der vier Täter gestanden schließlich die Tat sofort, nur die Jüngste war nicht mit dem ausgehandelten Strafrahmen einverstanden. Erst ganz zuletzt konnte sie sich zu einer Aussage durchringen, nachdem bereits so gut wie alles geklärt war. Nach insgesamt vier Verhandlungstagen konnte das Gericht schließlich das Urteil sprechen.

Die beiden männlichen Haupttäter im Alter von 24 und 32 Jahren müssen für den brutalen Raubüberfall für sechs Jahre hinter Gitter. Nach Vorwegvollzug von fünf beziehungsweise sieben Monaten werden sie zur Therapie in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Auch die dritte Mitangeklagte muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Außerdem wird sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Sie fuhr die Männer mit ihrem Auto, jedoch ohne Führerschein zur Wohnung des Opfers. Die vierte im Bunde, die das ganze kalt gelassen hat, kam mit 120 Tagessätzen à 20 Euro mehr als glimpflich davon – nicht zuletzt, wegen ihrer mehrmaligen Verspätungen. Die 23-Jährige hat jedoch nur im Auto gesessen und die Adidas-Klamotten und die Handschellen erhalten.

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