Priester am Porno-Pranger:
Regensburger Abmahn-Kanzlei will illegale Downloader im Internet veröffentlichen

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:05 Uhr

Eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei hat angekündigt, ab 1. September die Liste ihrer gerichtlichen Gegner zu veröffentlichen. Das wäre eigentlich keine Nachricht, handelte es sich nicht um eine der größten Abmahn-Kanzleien in ganz Deutschland, spezialisiert auf Abmahnungen von Filmen, die es in sich haben: Pornos nämlich.

REGENSBURG Wer sich Filme wie "Allein unter brutalen Stechern", "So swingt Deutschland" oder "Amili lernt schlucken" illegal im Netz herunter lädt, bekommt möglicherweise Post aus Regensburg. Die Kanzlei "Urmann & Collegen", kurz U & C, ist spezialisiert auf Abmahnungen aus dem Erotik-Bereich.

"Gegnerliste" im Internet

Und jetzt das: Die Kanzlei hat auf ihrer Internet-Seite angekündigt, eine sogenannte "Gegnerliste" veröffentlichen zu wollen. Ab 1. September will man damit beginnen, ähnlich wie vor Gerichtssälen die Namen des Klägers, in dem Fall also die von der Kanzlei vertretenen Filmproduzenten, sowie die Beklagten zu veröffentlichen. Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht soll den Weg dazu geebnet haben: Die Kanzlei verweist auf ein Urteil aus Karlsruhe aus dem Jahr 2007, das Anwälten erlaubt, eine Gegnerliste zu veröffentlichen, um damit Werbung für die Qualität der eigenen Arbeit zu machen – nach dem Motto: "Viel Feind vor Gericht, viel Ehr". Dabei haben die Karlsruher Richter wohl kaum daran gedacht, dass eines Tages auch Beklagte im Netz veröffentlicht werden könnten, die schlüpfrige Filme im Internet herunter geladen haben. Die Zahlungsbereitschaft dürfte allein schon aus Scham dramatisch ansteigen.

Mit der ist es nämlich nicht immer so weit her. Erst kürzlich machte die Kanzlei Schlagzeilen, weil sie Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro im Internet versteigerte – mit Erfolg, wie unsere Zeitung erfuhr. Die Forderungen wurden an das Inkasso-Unternehmen Debcon GmbH veräußert, die diese nun einfordert. Als die Versteigerung bekannt wurde, berichteten deutschlandweit Medien über den "Big Deal" der Regensburger Kanzlei – auch das Wochenblatt. Damals hieß es von Experten, man rechne damit, dass 30 Prozent der Forderungen auch eintreibbar seien – ein Millionengeschäft, wohl für alle Seiten: Kanzlei, Inkasso-Büro und Filmeproduzenten. Es soll sich damals um Downloads von Pornos im Internet aus den Jahren 2010 und 2011 gehandelt haben.

Aus Kreisen der Kanzlei heißt es jetzt, man werde nun nicht damit beginnen, die mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten zu veröffentlichen, die es in den Datensätzen der Kanzlei gibt. Wäschekörbeweise werden jede Woche Abmahnungen aus der Kanzlei verschickt – viele Angeschriebene zahlen, oft auch aus Scham, dass der Ehepartner bemerkt, was man sich im Internet heruntergeladen hat.

Heikle Fälle zuerst

Man wolle offenbar heikle Fälle, in denen sich die Abgemahnten weigerten zu zahlen, im Internet veröffentlichen. Die Rede ist dabei von Pfarrämtern oder Polizeistationen. Sogar Botschaften arabischer Länder, die sich auf ihre Immunität beziehen, sollen unter den Kandidaten für die Veröffentlichung im Netz dabei sein. Das Werk wolle man derzeit nicht benennen. "Wir werden uns bei der Formulierung natürlich strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, anderenfalls würden wir uns sicherlich dann berechtigten rechtlichen Schritten aussetzen. Aber eben nur dann", sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann kürzlich zu einem Abmahn-Blogger. Der Titel des abgemahnten Werkes, der oft eindeutig den pornographischen Hintergrund dokumentiert, soll also vorerst nicht genannt werden. Denn es ist natürlich damit zu rechnen, dass jene, die am Internet-Pranger der Kanzlei stehen, rechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen werden. Das Bundesverfassungsgericht lässt hier in seinem Urteil auch Spielraum: "Dabei kann weiterhin offen bleiben, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf juristische Personen des Privatrechts Anwendung findet." Zu deutsch: Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, dann ist neu abzuwägen. Wohl auch deshalb will man von der Regensburger Kanzlei vorerst Firmen und Institutionen veröffentlichen, da ist der Anspruch aus dem Persönlichkeitsrecht naturgemäß niedriger als bei Privatpersonen.

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