Prozess
Angeklagter soll Nachbarn mit Luftgewehr angeschossen haben

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 6:20 Uhr
−Foto: n/a

Anfang Mai dieses Jahres soll ein 31-jähriger Angeklagter in Regensburg einen 28-jährigen Mann, der sich in der Nachbarwohnung aufhielt, angeschossen haben. Vor Gericht stritt er alles ab.

REGENSBURG Nichts ahnend saß ein 28-jähriger Software-Entwickler am Vatertag dieses Jahres bei seiner Freundin auf der Couch in Regensburg, als bei offenem Fenster auf einmal ein Projektil neben ihm auf der Couch aufschlug. Als er seine Freundin holte und sie auf den Balkon nachschauten, woher das Projektil gekommen ist, traf den 28-Jährigen ein Schuss am Hals. Seit Montag, 16. Dezember, muss sich ein 31-jähriger Rentner für diese Tat vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten.

"Ich kann nur sagen, dass ich es nicht war." 

"Ich kenne diesen Menschen nicht – ich habe keinen Grund, dass ich ihn anschießen sollte", so der Angeklagte vor Gericht. Er gab zwar zu, dass er in seiner Wohnung mit Waffen hantiere und auch mit Videos aus dem Internet umbaue, aber er bestand darauf, dass er nicht auf den Geschädigten geschossen habe: "Ich kann nur sagen, dass ich es nicht war."

Er gab zwar zu, schon einmal nach draußen geschossen zu haben, aber nicht am besagten Tag und nicht mit einem Spitzgeschoss, welches den jungen Mann traf. Stattdessen will er zur Tatzeit in einem Bootsclub am Oberen Wöhrd gewesen sein. Als Zeugen konnte er nur Spitznamen nennen und gab der Richterin die Nummern von seinen Bekannten vom Bootsclub, welche die Richterin nun kontaktieren möchte.

Schuss hätte auch ins Auge gehen können

Der Geschädigte selbst konnte nicht sehen, woher der Schuss kam. Die Rötung an seinem Hals ging nach kurzer Zeit weg, doch er betonte vor Gericht, dass das Projektil auch sein Auge oder das seiner Freundin hätte treffen können, wenn das Projektil nur zehn Zentimeter weiter eingeschlagen wäre.

Auch gefährliche Körperverletzung kommt in Betracht

Der Sachverständige konnte mit den Waffen, welche die Polizei wenige Tage später in der Wohnung des Angeklagten festgestellt hatte, keinen erfolgreichen Schussversuch durchführen. Die Richterin hielt fest, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht komme.

Der Prozess wir am Ende Dezember fortgesetzt.

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