Einkaufen am Feiertag
Das Kreuz mit dem Ladenschluss – die Stadt Regensburg hofft nun auf die Staatsregierung

08.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:22 Uhr
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Als einziges Bundesland in Deutschland hat Bayern kein eigenes Ladenschlussgesetz. Und das macht den Kommunen zu schaffen. In Regensburg hofft man nun auf die Bayerische Staatsregierung, denn bisher scheiterte nach deren Angaben ein neues Gesetz an der FDP.

REGENSBURG/BAYERN Wer darf wann öffnen? Wer darf wann, was verkaufen? Wo sind die Ausnahmen? Dr. Wolfgang Schörning, Rechtsreferent der Stadt Regensburg, hat hier keinen einfachen Job, ein fast 70 Jahre altes Gesetz, das Ladenschlussgesetz des Bundes nämlich, regelt, was erlaubt ist und was nicht, zeitgemäß, so Schörnig sei hier aber vieles schon lange nicht mehr.

Dass sich die Regensburger – und wahrscheinlich auch viele andere Menschen in Bayern – etwas anderes wünschen, das war an Allerheiligen. 1. November, im Supermarkt am Regensburger Hauptbahnhof zu spüren. Da nämlich drängelten sich die Kunden, als ob es kein Morgen mehr gäbe. Und mit Reisebedarf haben so ein Tiefkühlhendl oder auch eine Fünf-Kilo-Packung Nudeln in den seltensten Fällen etwas zu tun.

Die Rechtslage ist klar, sagt Dr. Schörnig, Bahnhöfe und Flughäfen sind eine Ausnahme, hier darf Reisebedarf auch von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verkauft werden. Jeder Unternehmer nutze hier die Lücke, die der Gesetzgeber biete. Die Stadt habe keine Handhabe, denn selbst, wenn der Verkauf über die Definition des Reisebedarfes hinausgehe, könne kein Bußgeld verhängt werden, das habe "der Gesetzgeber so gewollt".

Mithilfe des bayerischen Städtetages habe man sich bereits an die Ministerien gewandt. Hier sei in der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode immer wieder die Rede gewesen, dass mit der FDP in der Regierung eine gesetzliche Regelung mit Reglementierungen nicht möglich sei. Nun aber sei in der neuen Legislaturperiode, in der die CSU alleine regiere, ein neues Gesetz für Bayern möglich.

Beispiele gäbe es viele, wie man den Ladenschluss sinnvoll ändern könne. In Berlin zum Beispiel gebe es das sogenannte "Night-Shopping", auch verkaufsoffene Sonntage seien leichter zu bewerkstelligen. In Bayern müsse aktuell für solch einen Sonntag ein "überörtlicher Bezugspunkt" vorliegen. Die Geschäfte dürften nur dann öffnen, wenn die Menschen wegen eines überörtlich interessanten Ereignisses in die Stadt fahren. Hierzu zählen zum Beispiel Messen oder auch Kirchweihmärkte. In anderen Bundesländern gebe es die Regelung, dass an einer festgelegten Anzahl an Sonntagen solche Aktionen möglich seien.

Auch das Problem mit den Tankstellen ließe sich durch ein neues Gesetz lösen. Bisher sei es nicht möglich, den Tankstellenbetreibern zu untersagen, zwischen 22 und 6 Uhr Alkohol zu verkaufen. Genau das aber sei ein großes Problem, denn viele Partygänger versorgten sich an den Tankstellen der Stadt mit Alkohol. Viele Innenstadtprobleme, so Schörnig, könnte man durch eine entsprechende Regelung von vorne herein unterbinden.

Die Kommunen in Bayern seien sich bereits einig, nun müsse nur noch die Regierung in München mitziehen. "Wir warten alle mit Spannung, was die nächsten Jahre passiert", sagt Schörnig im Hinblick auf die CSU-Alleinregierung in München.

Regensburg