Sexuelle Nötigung:
Disco-Chef und zwei Gäste verurteilt

09.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:35 Uhr
−Foto: n/a

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Eggenfelden unter Vorsitz von Richtern Claudia Gabriel hat drei Männer aus dem Raum Eggenfelden wegen sexueller Nötigung zu Haftstrafen verurteilt.

EGGENFELDEN Der Chef einer Eggenfeldener Discothek erhielt eine Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, ein 24-jähriger Internet-Unternehmer wurde zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die geringste Strafe erhielt mit 9 Monaten zur Bewährung ein Auszubildender, der zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war und bei dem vom Gericht Jugendstrafrecht angewendet wurde.

Die angeklagte und jetzt mit dem Urteilsspruch geahndete Tat ereignete sich vor zwei Jahren in der Eggenfeldener Discothek. Am Tatabend wurde hier eine Party zum sechsjährigen Bestehen des Lokals gefeiert. Der jüngste der Angeklagten hatte im Lokal zwei ihm bekannte, damals erst 16-jährige Mädchen getroffen und sie eingeladen, sich zu ihm an den „Ehrentisch“ des Discobesitzers in einem etwas abgeschirmten Bereich des Tanzlokals zu setzen.

Dort saßen bereits der Lokalbesitzer und ein weiterer Stammgast. Den Mädchen wurden Drinks angeboten, nach einiger Zeit wurde dann der jüngste Angeklagte zudringlich und versuchte, den BH eines der Mädchen zu öffnen. Der Disco-Chef und der Jungunternehmer machten offensichtlich erst nur anzügliche Bemerkungen, doch dabei blieb es nicht. Denn als den Mädchen die Männer schon etwas unheimlich wurden, wollten sie mit der Ausrede, dringend die Toilette besuchen zu müssen, die Runde verlassen.

Doch das klappte nicht: sie wurden in eine Personaltoilette in der Nähe der Sitzgruppe gedrängt und, so die Aussage der Mädchen, dort von den drei Männern auf sehr unschöne Art begrapscht, auch unter dem Kleid und im Intimbereich. Erst als eines der Mädchen an die Tür hämmerte und um Hilfe rief, wurde die Tür von außen geöffnet und die Mädchen konnten entkommen.

Am ersten Verhandlungstag (wir berichteten) war bereits eine Reihe von Zeugen gehört worden und es wurden viel Aussagen, die bei der Polizei gemacht worden waren, noch einmal vorgehalten. Denn zwei Jahre nach der Tat konnten oder wollten sich viele der Zeugen nicht mehr genau an den Abend der Tat erinnern.

Doch genaues Nachfragen des Gerichts, des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklagevertreter Siegfried Seidl und Rudolf Wenzl hinterließen dann doch ein ziemlich genaues Bild des Tathergangs. Nicht zuletzt die glaubwürdigen Aussagen der beiden Mädchen und auch der Umstand, dass der angeklagte Auszubildende eingestand, was ihm vorgeworfen wurde, machten dann deutlich, dass es sich nicht um eine erfundene Geschichte der beiden Mädchen handelte.

Der Staatsanwalt forderte für den Auszubildenden eine Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, für den Disco-Chef eine Strafe von 3 Jahren, für den Internet-Jungunternehmer eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Die Verteidigung sah es ihrer Aufgabe entsprechend anders: Anwalt Franz Melzer, der den Auszubildenden vertrat, verwies auf dessen Geständnis, den hohen Grad der Alkoholisierung und die Bereitschaft, sich zu entschuldigen und einen finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Rechtsanwältin Cornelia Dietzel, die den Stammgast und Internetunternehmer vertrat, verwies auf vermeintliche Widersprüche in Zeugenaussagen. Außerdem gäbe es keinerlei konkreten Tatnachweis für ihren Mandanten, der deshalb freizusprechen sei.

Rechtsanwalt Rudibert Arm als Verteidiger des Disco-Chefs plädierte ebenfalls für einen Freispruch, es gäbe keinen Tatnachweis. „Da wird schon was gewesen sein“, auf diese Vermutung könne man keine Verurteilung stützen. Die Mädchen hätten die Männerrunde in der Disco ja auch verlassen können, sie seien aber geblieben, ja sogar am nächsten Tag wieder gekommen - und dies sei nicht die einzige Ungereimtheit in dem Fall.

Nach eingehender Beratung dann der Urteilsspruch: Der Disco-Chef erhielt zwei Jahre für die sexuelle Nötigung, dazu noch vier Monate aus anderen Verfahren, eine Bewährung war nicht möglich. Der Auszubildende erhielt 9 Monate, weil er gestanden hatte und weil sich, wie auch bei den bei den anderen beiden Angeklagten, die strafbaren Handlungen am „unteren Rand des Strafbaren“ bewegt hätten. Der Internet-Unternehmer kam ebenfalls noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.  

Rottal-Inn