Nix is mit länger tanzen
FDP-Staatssekretär blitzt mit Halloween-Eilantrag bei der Stadt ab

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:32 Uhr

Ein bisserl spät war der Herr Staatssekretär Stadler da aber schon dran: Per „Eilantrag" wollte er an Halloween per Brief an OB Dupper erreichen, dass in Passau ganz spontan bis nach Mitternacht getanzt werden darf. Der Politiker holte sich ganz spontan eine Abfuhr.

PASSAU Bislang war die Passauer FDP eigentlich eher dafür bekannt, dass sie sich vehement für eine längere Nachtruhe  einsetzt: Die neue Sperrzeit, die ab 1. November in der Passauer Innenstadt gilt (werktags 2 Uhr Schluss, am Wochenende 3 Uhr), ist u.a. auf eine Initiative von FDP/Passauer Liste zurückzuführen.

Umso mehr überrascht es, dass der Passauer Stadtrat, MdB und FDP-Staatssekretär Dr. Max Stadler an Halloween plötzlich zum „Feierbiest" mutiert! Am 31.10. um 13.45 Uhr flatterte per Mail eine Mitteilung des Politikers in die PaWo-Redaktion, wonach er OB Dupper ein „Schreiben zur sofortigen Lockerung des Tanzverbotes" übermittelt habe.

Und tatsächlich: In dem Brief vom 31. Oktober 2012 bittet er Dupper darum, „dass das Tanzverbot am Vorabend vor Allerheiligen nicht um Mitternacht einsetzt." Seine Begründung: vor kurzem habe die christlich-liberale Staatsregierung eine Lockerung des Tanzverbotes vor stillen Feiertagen beschlossen. Zwar soll die Neuregelung erst 2013 in Kraft treten; aber Stadler argumentiert: „Da aber schon jetzt der politische Wille zugunsten einer Lockerung des Tanzverbotes ersichtlich ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach meiner Kenntnis signalisiert, dass die Kommunen ab sofort im Hinblick auf die sicher zu erwartende Gesetzesänderung einen gewissen Spielraum nutzen können."

Die Stadt Passau hat Stadlers Anliegen abgelehnt: Sein Schreiben sei zum einen viel zu kurzfristig reingeflattert, zudem sei die geplante gesetztliche Neuregelung für Allerheiligen noch nicht in Kraft getreten und als Stadt habe man sich an die gültige Gesetzgebung zu halten.

Herbert Zillinger, Leiter des OB-Büros: „Zu der Problematik gibt es ein aktuelles Schreiben des Staatsministeriums des Innern (IMS) vom 25.10.12. Darin wird nochmals klargestellt, dass der Bayerische Landtag über eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu entscheiden hat. Weiterhin heißt es im IMS: „Solange das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt das Feiertagsgesetz in der aktuellen Fassung“. Nachdem die Behörden lt. IMS beim Vollzug des Gesetzes die „zu erwartenden Gesetzesänderungen im Blick haben dürfen“, halten wir es wie die Kollegen in Regensburg und Nürnberg, dass das geltende Gesetz vollzogen wird. Diese Haltung wurde auch mit der örtlichen Polizei abgesprochen."

Will heißen: Auch dieses Mal ist es in Passau um Mitternacht wie gehabt mit der Halloween-Tanz-Gaudi vorbei.

Passau