Das Drama von Rotthalmünster
17-jährigen Schüler tot gefahren – Franz K. vor Gericht

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 21:47 Uhr

Am Freitag, 26. Oktober, beginnt vor dem Passauer Landgericht der Strafprozess gegen den 59-jährigen Franz K. wegen Verdachts von Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, versuchten Mordes durch Unterlassen und Trunkenheit im Verkehr.

ROTTHALMÜNSTER/PASSAU Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 7. November 2011 gegen 7.15 Uhr mit seinem Pkw in angeblich stark alkoholisiertem Zustand in Rotthalmünster, Karpfham-Bahnhof, einen am Fahrbahnrand stehenden 17-jährigen Schüler angefahren und tödlich verletzt haben. 

Ihm wird vorgeworfen, erkannt und mindestens billigend in Kauf genommen zu haben, der Verletzte könne ohne ärztliche Hilfe möglicherweise versterben; gleichwohl sei er ohne anzuhalten weitergefahren, um die Entdeckung der vorangegangenen Trunkenheitsfahrt und den Zusammenstoß mit dem Jungen zu verhindern. Tatsächlich verstarb dieser laut Pressemitteilung des Landgerichts aufgrund der unfallbedingten schweren Verletzungen gegen 8 Uhr noch an der Unfallstelle; sein Leben hätte demnach auch bei sofortiger Verständigung der Rettungskräfte nicht gerettet werden können.

Der Angeklagte – gegen den zunächst noch am Unfalltag Haftbefehl erging, der aber am 22. Dezember 2011 außer Vollzug gesetzt wurde – hat sich bislang damit verteidigt, er habe einen lauten Knall bemerkt und unmittelbar darauf registriert, dass seine Windschutzscheibe auf der rechten Fahrzeugseite zersplittert sei, nicht aber, dass er mit seinem Fahrzeug einen Menschen erfasst habe; er sei vielmehr von einem Zusammenstoß mit einem Verkehrsschild oder einem Wildunfall ausgegangen.

Die Eltern des getöteten Jungen sind als Nebenkläger zugelassen, die anwaltlich vertreten sind. Der Angeklagte wird durch zwei Rechtsanwälte verteidigt. 

Passau