Wegen Wirte-Beschwerde
Sperrzeit in Passau ohne Ausnahmegenehmigungen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 20:09 Uhr

Bis auf weiteres gibt es in Sachen Sperrzeit keine Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Lokale – dies wurde am Dienstagnachmittag in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

PASSAU Der Grund ist ein Gerichtsverfahren: Einige Wirte lassen nämlich derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der vom Stadtrat beschlossenen Sperrzeit-Verordnung abchecken. Die kuriose Folge: Die Stadt will das Ergebnis abwarten, bevor Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Deshalb folgte die Empfehlung der Stadtverwaltung an den Ordnungsausschuss, bis auf weiteres keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dieser Empfehlung wurde auch zugestimmt. Das bedeutet: Ab 1. November  ist in der gesamten Innenstadt unter der Woche um 2 Uhr Zapfenstreich, am Wochenende ist um 3 Uhr Schluss mit Party.

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