Paukenschlag
Papst nimmt Rücktritt von Bischof Schraml an

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 19:45 Uhr

Papst Benedikt XVI. nimmt Rücktritt von Bischof Schraml an: Gleichzeitig ernennt er Wilhelm Schraml zum Apostolischen Administrator. Dompropst Hans Striedl gibt Annahme des Rücktrittes und Ernennung dem Passauer Domkapitel bekannt.

ROM/PASSAU Papst Benedikt XVI. hat überraschend den Amtsverzicht von Bischof Wilhelm Schraml angenommen. Dies wurde am Montag, 1. Oktober, zeitgleich in Rom und Passau bekanntgegeben. Damit ist die sogenannte „Sedisvakanz" eingetreten. Der Bischofsstuhl von Passau ist, bis ein neuer Bischof offiziell im Bistum antritt, vakant und damit unbesetzt.

Zur gleichen Zeit hat Papst Benedikt XVI. Wilhelm Schraml zum „Apostolischen Administrator" ernannt. Mit allen bischöflichen Rechten und Pflichten leitet der apostolische Administrator dann die Diözese Passau, bis ein neuer Bischof „von der Diözese Besitz ergriffen" hat. Dompropst Hans Striedl hat dies dem Passauer Domkapitel entsprechend mitgeteilt.

Wilhelm Schraml hatte bereits im Vorfeld seines 75. Geburtstages im Jahr 2010 dem Papst entsprechend den kirchenrechtlichen Vorgaben seinen Rücktritt angeboten. Benedikt XVI. hatte das Angebot zum Amtsverzicht damals nicht angenommen.

Wilhelm Schraml war 2001 zum Bischof von Passau ernannt worden und leitete ab 23. Februar  2002 mit seinem Wahlspruch „Jesus Christus als den Herrn verkündigen" als 84. Bischof das Bistum.

Zuletzt stand Schraml massiv in der Kritik: Zunächst hatte die Abberufung des damaligen Ruhstorfer Pfarrers für einen Proteststurm gesorgt. Der Ruhstorfer Unternehmer Wolfram Hatz kündigte sogar aus Protest den Vertrag mit der bischöflichen Brauerei (PaWo berichtete letzte Woche exklusiv). Zudem hatte ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger mit seiner öffentlichen „Pharisäer"-Aussage Öl ins Feuer gegossen.

Der ÖDP-Chef, der erst kürzlich ein „klärendes" Gespräch mit Schraml hatte, zum Rücktritt des Bischofs: „Ich wünsche dem Papst jetzt ein glückliches Händchen für die Ernennung des neuen Bischofs von Passau. Der Neue sollte sich als guter Hirte verstehen, wie es Jesus immer predigte, der sich um die Bedürfnisse der Menschen kümmert, v.a. auch um diejenigen, die Fehler gemacht haben. Er sollte die Laien mehr mit einbinden und wieder ein Klima von Wärme und Barmherzigkeit schaffen. Ich wünsche mir einen neuen Bischof, der die Reformen unseres Altbischofs Franz Xaver Eder weiter umsetzt."

Die Frage der Nachfolge - Ernennung eines neuen Bischofs 

Die Ernennung eines neuen Bischofs erfolgt durch den Papst. Vorbereitet wird die Entscheidung vom Apostolischen Nuntius in Deutschland und von der  Bischofskongregation in Rom. 

In den bayerischen Diözesen und in Speyer ist der Papst bei der Ernennung der Diözesanbischöfe frei. Nach dem Bayerischen Konkordat stehen dem Heiligen Vater dafür regelmäßig aktualisierte Vorschlagslisten aus den bayerischen Bistümern zur Verfügung.

Die bayerischen Domkapitel und Bischöfe erstellen alle drei Jahre sogenannte „Triennallisten" mit Kandidaten, die des Bischofsamtes für würdig und geeignet gehalten werden. Tritt eine Sedisvakanz ein, erstellt das betroffene Domkapitel eine neue Liste. Empfehlungen geben auch der Apostolische Nuntius und der zuständige Metropolit, der Erzbischof von München-Freising. Unter den genannten Kandidaten wählt der Apostolische Stuhl frei aus.

Vor der Publikation des Ernennungsschreibens setzt sich der Apostolische Stuhl mit der zuständigen Landesregierung in Verbindung, "um sich zu versichern, dass gegen den Kandidaten Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten", wie es in Artikel 14 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern von 1924 heißt.

Während der Zeit der Sedisvakanz sind die Gläubigen in besonderer Weise zum Gebet für den neuen Bischof aufgerufen.

Passau