Notlage muss mit Offenlegung der Finanzen nachgewiesen werden
Wenn die Folgen des Sturms die Existenz bedrohen: So helfen die Behörden

10.10.2017 | Stand 04.08.2023, 8:24 Uhr
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Wie geht es weiter in den Gemeinden mit Schäden an kommunalen Einrichtungen und Straßen?

PASSAU Im Nachgang zu einer gemeinsamen Sitzung von Landrat Franz Meyer und seinem Freyunger Amtskollegen Sebastian Gruber mit Regierungsvizepräsident Dr. Helmut Graf, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden in beiden Landkreisen und Vertretern des Finanzministeriums wurden jetzt die Eckpunkte zur praktischen Umsetzung des Hilfspakets der Staatsregierung für Sturmgeschädigte des 18. August festgelegt. Betroffen von dieser Regelung sind geschädigte Privathaushalte, Gewerbe und Land- und Forstwirte, sofern es sich nicht um Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen handelt, die gesondert behandelt werden. Betroffene aus dem Stadtgebiet Passau werden direkt von der Stadtverwaltung angeschrieben.

Finanzielle Unterstützung können Geschädigte aus dem Härtefonds nur erhalten, wenn sie durch die Sturmfolgen um ihre Existenz fürchten müssen. Daher sind bei allen Anträgen die Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen. Nur dann ist die Prüfung möglich, ob aus dem Härtefonds Zuschüsse als Notstandsbeihilfen ausbezahlt werden können. Voraussetzung ist, dass Betriebsvermögen, Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen durch den Orkan am 18./19. August 2017 geschädigt wurden und die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Gewerbebetreibende bzw. Angehörige freier Berufe und Landwirte, sofern bei diesen die Existenzgefährdung durch Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Hausrat droht. Schäden etwa auf Waldflächen können nicht zur Gewährung von Notstandsbeihilfe herangezogen werden. Hier wurde ein eigenes Hilfsprogramm aufgelegt, über das die Landwirtschaftsämter informieren.

Die Anträge für die Notstandsbeihilfen sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-passau.de, sie können auch bei den Gemeinden abgeholt werden bzw. werden bei Bedarf vom Landratsamt zugeschickt. Ansprechpartner für Privatpersonen und Landwirte ist Roland Gruber, für Gewerbetreibende und Freiberufler Heidi Taubeneder.

Die Kontaktadressen:

Privatpersonen: Landratsamt Passau Roland Gruber Domplatz 11 94032 Passau Tel. 0851-397-360, Mail: roland.gruber@landkreis-passau.de

Gewerbe/Freie Berufe: Landratsamt Passau Heidi Taubeneder Domplatz 11 94032 Passau Tel. 0851-397 246; Mail: heidi.taubeneder@landkreis-passau.de

Infrastruktur-Schäden bei Gemeinden: Das Ministerium will prüfen

Wie geht es weiter in den Gemeinden mit Schäden an kommunalen Einrichtungen und Straßen? Beim Treffen im Landratsamt Passau schilderten die betroffenen Bürgermeister gegenüber den Vertretern des Finanzministeriums detailliert die Anforderungen, unter anderem für die Wiederherstellung von Wanderwegen und die Erneuerung von Gemeindestraßen, die durch den jetzt einsetzenden Harvester- und Transportverkehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Ministerium wird diesen Sachverhalt auf Basis der Praxisschilderungen prüfen.

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