Kinderpornos verbreitet
Ex-NPD-Kandidat verurteilt

04.07.2017 | Stand 27.07.2023, 9:26 Uhr

24-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er unter anderem kinderpornografische Schriften verbreitet hat

MÜHLDORF Am heutigen Donnerstagnachmittag musste sich ein 24-Jähriger vor dem Schöffengericht in Mühldorf verantworten, weil er sich kinderpornografische Filme und Bilder vom Internet heruntergeladen, besessen und über das Internet verbreitet hat. Besonders brisant: Der Angeklagte kandidierte 2008 als Kandidat der NPD für den Bezirkstag. Am 7. August 2009 war die Mühldorfer Wohnung der ehemaligen Sicherheitskraft (heute arbeitssuchend) von der Polizei durchsucht worden. Dabei stellten die Beamten einen PC, ein Notebook und einen USB-Stick sicher. Auf den Datenträgern konnten vielfach kinderpornografische Bilder und Videos gefunden werden. Acht Videos hat der Ex-NPD-Kandidat über eine Internet-Tauschbörse verbreitet. Im Prozess zeigte sich der Angeklagte vollumfänglich geständig. „Mir ist durchaus bewusst, dass ich Bockmist gebaut habe und ich bereue das auch”, sagte der 24-Jährige zum Schluss. Deshalb und weil der mittlerweile in NRW wohnhafte Mann geständig war, folgte das Schöffengericht tendenziell dem Plädoyer der Verteidigung und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ausgesetzt zur Bewährung – die Staatsanwaltschaft hatte eine um sieben Monate längere Freiheitsstrafe ebenfalls zur Bewährung gefordert. Darüber hinaus verhängte das Gericht die zügige Ableistung von 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

Mühldorf a.Inn