Strafbefehl für ehemalige FDP-Stadträtin
Wahlfälschung und das letzte Opfer einer veralteten Gesetzgebung

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:55 Uhr
Alexander Schmid

Ihre Zeit im Landshuter Plenum hatte für Ex-FDP-Abgeordnete Claudia Heinzel unliebsame Folgen. Die Staatsanwaltschaft schickte ihr einen Strafbefehl wegen Wahlfälschung. Heinzel wurde zum letzten Opfer einer Gesetzgebung, die heuer geändert wurde.

LANDSHUT Ab der Kommunalwahl im Jahr 2014 ist alles anders. Dann hat die leidige Diskussion, wo jemand seinen Hauptwohnsitz hat, keine Relevanz mehr, wenn es um die Vergabe eines politischen Amts geht. In Zukunft reicht es, wenn man in der Stadt, in der man kandidieren will, seinen Nebenwohnsitz gemeldet hat oder sich hier die meiste Zeit aufhält. Bei der letzten Kommunalwahl sah das noch anders aus. Da musste man seinen Lebensmittelpunkt in Landshut haben, wollte man hier als Stadtrat antreten. Eine reine Formalität, die mit einem einfachen Eintrag bei den Meldebehörden erledigt war – sollte man meinen. Die Landshuter Staatsanwaltschaft sah das allerdings ganz anders. Und so gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein prominentes Opfer einer Gesetzgebung, die mittlerweile abgeschafft wurde: Claudia Heinzel.

Von März 2008 bis Ende Dezember 2010 saß sie für die FDP-Fraktion im Stadtrat und schied aus eigenem Wunsch aus dem Gremium aus. Diskussionen, ob ein Stadtrat tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt in Landshut hatte oder nicht, gab es bis dahin immer wieder mal. Die Stadt prüfte dann lediglich, ob der Betreffende seinen Hauptwohnsitz hier gemeldet hatte. War das der Fall, war für die Verwaltung der Fall erledigt. „Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, den Leuten hinterherzuschnüffeln“, so Thomas Link, Sprecher der Stadt.

Entsprechend reagierte man, als im Januar 2009 eine Anfrage von der Regierung kam. Die hatte wohl einen Hinweis bekommen, dass Heinzel ihren Lebensmittelpunkt nicht in Landshut habe. Man habe dann im Einwohnermeldeamt nachgefragt und festgestellt, dass Heinzel hier ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatte. „Damit war für uns die Sache erledigt“, so Link.

Nicht aber für die Landshuter Staatsanwaltschaft, die sich den Fall genauer ansah und den Tatbestand der Wahlfälschung (§107a, Strafgesetzbuch) erfüllt sah. Claudia Heinzel bekam einen Strafbefehl geschickt, den diese auch annahm. So kam es nie zu einer öffentlichen Verhandlung. Heinzel wurde laut Auskunft der Strafverfolger zu einer Geldstrafe verurteilt. Bitter für sie: Der Strafbefehl erfolgte laut Staatsanwaltschaft im November 2011. Im Februar 2012 wurde das Wahlgesetz geändert. Bereits im Juli 2011 war aber bekannt, dass sich was ändern wird. Auswirkungen auf die „Strafsache“ hatte das aber nicht.

Bekannt wurde die ganze Angelegenheit erst in den letzten Wochen, nachdem entsprechende Gerüchte in Landshut immer weitere Kreise gezogen hatten.

Alles kalter Kaffee, könnte man meinen. Doch die Angelegenheit hat durchaus noch eine verwaltungsrechtliche Komponente. Denn sollte Heinzel tatsächlich zu Unrecht im Stadtrat gesessen haben,, was ist dann mit den Entscheidungen, die sie mitgetragen hat?

Schließlich saß sie in mehreren Ausschüssen, hat dort und im Plenum nicht nur abgestimmt, sondern auch mitdiskutiert und zur Meinungsbildung der anderen Stadträte beigetragen. Einem Nichtmitglied des Stadtrats ist das streng verboten.

So müssen Zuschauer schweigen, selbst wenn es um ihre Sache im Stadtrat geht. Auch Applaus nach Reden von Stadträten oder Zwischenrufe sind verboten, weil sonst ja die Mitglieder des Gremiums in ihrem Abstimmungsverhalten beeinflusst werden könnten.

Laut Pressesprecher Thomas Link habe es in Heinzels Amtsperiode keine wichtige Abstimmung gegeben, die mit nur einer Stimme Mehrheit ausgefallen wäre. Es sich verhalte sich wohl so, dass Claudia Heinzel bis zu ihrem Ausscheiden beschlussfähig gewesen sei, glaubt Ralf Reiter, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ganz sicher ist aber auch er sich nicht. Ob dem tatsächlich so ist, könne mit Sicherheit allerdings nur ein Verwaltungsrechtler endgültig klären.

Clauda Heinzel hat dem Strafbefehl im Übrigen nach eigener Aussage vor allem aus einem Grund akzeptiert: „Ich wollte nicht, dass mein Privatleben vor Gericht breit getrampelt wird.“ Aus ihrer Sicht sei sie völlig zu Recht im Stadtrat gesessen.

Das kann man durchaus so sehen: Sie ist ja schließlich auch gewählt worden.

Unser Foto zeigt Claudia Heinzel (3. v. li.) bei einer Wahlkampfveranstaltung der FDP zur letzten Kommunalwahl.

Landshut