Streit wegen Windrad
Vilsbiburg gewinnt Luftkampf gegen Bundeswehr

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:11 Uhr
Alexander Schmid

Jahrelang haben sich die Stadt Vilsbiburg und die Bundeswehr einen aufreibenden Luftkampf geliefert. Es ging um ein Windrad am Zeilinger Berg und einen Tiefflugkorridor. Jetzt die gute Nachricht: Die Bundeswehr gibt nach. Die schlechte: Es gibt noch mehr Hürden.

VILSBIBURG Drei Jahre lang hatten die Vilsbiburger verbissen gekämpft, protestiert, konferiert und sogar Petitionen geschrieben. Genützt hat es nicht viel. Die Bundeswehr beharrte auf ihren Nachttiefflugkorridor. Er sei notwendig, damit die Piloten den Verteidigungsfall üben könnten, so die Begründung der Luftwaffe. Für die Vilsbiburger kam das Veto der Landesverteidiger überraschend. Keiner hatte etwas von besagtem Tiefflugkorridor gewusst. Übende Kampfflugzeuge waren den Anwohnern auch schon lange nicht mehr aufgefallen.

Dabei hätte der Tiefflugkorridor nicht einmal aufgegeben werden müssen. Vielmehr ragte das Windrad mit seinen rund 180 Metern Höhe lediglich in einen Sicherheitsbereich. Eine Anhebung des Korridors hätte genügt. Genau das passiert jetzt offensichtlich. Umwelt Minister Marcel Huber hatte entsprechendes ja bereits vor zwei Wochen angekündigt. Huber hatte erklärt, dass man in Zukunft auch in Nachttieffluggebieten Gebäude mit einer Höhe bis zu 213 Metern bauen dürfe.

Für Vilsbiburg das glückliche Ende einer nervenaufreibenden Auseinandersetzung. Denn das Windrad spielte einer wichtige Rolle für die umweltfreundliche Energiegewinnung in Vilsbiburg und für die Pläne, in Zukunft energieautark zu werden. Vier Millionen Kilowatt Ökostrom soll sie einmal liefern.

Allerdings muss man jetzt noch ein weiteres Hindernis überwinden. Nahe am geplanten Windrad liegt nämlich ein Flugplatz. Zu nahe für den Geschmack des Luftamtes Südbayern. Deshalb sperrt sich auch diese Behörde gegen die Anlage, in deren Planung Vilsbiburg schon viel Geld investiert hat und für die es keine Alternativen gibt. Laut Georg Straßer von der Stadt Vilsbiburg gelte ein gewisser Bestandschutz von 2 Kilometern um den Flugplatz. Laut einer alten Messung würde man in diesen Bestandsschutz fallen.

Doch man habe jetzt noch einmal selbst nachgemessen und festgestellt, dass man außerhalb der Zone liegt. „Jetzt gibt es ein Gutachten von der Deutschen Flugsicherung“, so Straßer. Weiteres Problem: In dem Bereich des Windrades brüten wohl geschützte Vögel. Doch Vilsbiburg will das Windrad unbedingt, ird notfalls weiter vor Gericht ziehen, um es durchzusetzen.

Wer die Bundeswehr in die Knie gezwungen hat, schafft auch das Luftamt – und brütende Vögel.

Landshut