Landshuter Zoll deckt Kaffeesteuerhinterziehung auf
Schwarzgeröstet“: Schaden in Höhe von 14.816 Euro

23.10.2017 | Stand 02.08.2023, 23:39 Uhr
−Foto: n/a

Das Hauptzollamt Landshut hat ermittelt, dass mehr als 6.700 kg Röstkaffee nicht zur Steuer angemeldet wurden – das bedeutet eine Steuerhinterziehung von mehr als 14.800 Euro.

LANDSHUT Dass der Zoll auch die Einhaltung der Verbrauchersteuerbelange prüft, musste kürzlich eine Kaffeerösterei aus dem Landkreis Dachau erfahren.

Den Rohkaffee bezog die 46-jährige Geschäftsführerin überwiegend aus Guatemala. Nach der Verarbeitung im eigenen Betrieb wurde der fertige Röstkaffee über knapp vier Jahre hinweg an verschiedene Kunden in Deutschland weiterverkauft. Dass in diesem Moment die Kaffeesteuer entsteht, beim Zoll anzumelden und auch zu entrichten ist, wollte man hier offensichtlich ausblenden.

Das Amtsgericht München verurteilte die Geschäftsführerin wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 4.500 Euro. Die hinterzogene Kaffeesteuer in Höhe von insgesamt 14.816,54 € ist ebenfalls zwischenzeitlich gezahlt worden.

„Ein weiterer Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, erklärt Georg Waldinger, Leiter des Sachgebiets Abgabenerhebung beim Hauptzollamt Landshut. „Die erfahrenen Beamten in dem komplexen Bereich der Verbrauchsteuerhebung, sowie das Zusammenspiel mit den modernen Risikoanalysen, machten diesen Erfolg möglich“, so Waldinger weiter.

Hintergrund: 

Die Verbrauchsteuererhebung ist ein Teil der Aufgaben des deutschen Zolls. Der Zoll nimmt Jahr für Jahr etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Die 2016 erhobenen Verbrauchsteuern von ca. 65,5 Milliarden Euro stemmen hierbei in etwa die Hälfte. Hierzu gehört beispielsweise die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer aber auch die Kaffeesteuer, die in 2016 mit 1 Milliarde Euro zu Buche geschlagen hat. Wissenswertes zu diesen und anderen Themen findet man hier Online beim Zoll 

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