Zur Residenzpflicht für Notärzte
Nicht aus Jux und Tollerei”

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:04 Uhr
Alexander Schmid

Das Wochenblatt hat bereits über die Probleme, die sich durch die Residenzpflicht für Notärzte ergeben, berichtet. An dieser Stelle nochmals der Sachstand zur Kritik am Verhalten des Kelheimer Landrats, seine Antwort sowie Reaktionen zweier Ärzte.

LANDSHUT/KELHEIM Manchmal machen Reformen Sachen besser. Manchmal bringen sie gar nichts – und manchmal sind sie lebensgefährlich. Für den stellvertretenden Landrat, Bürgermeister von Hohenthann (Kreis Landshut)  und Bürgermeistersprecher Peter Dreier trifft Letzteres auf die sogenannte Residenzpflicht für Notärzte zu. Wenn es um das Thema geht, fällt es Dreier – eigentlich ein eher unaufgeregter Zeitgenosse – schwer, ruhig zu bleiben. Denn seiner Meinung nach ist es brisant, was der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) in Stadt und Landkreis Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau durchsetzen will.

So sei Hohenthann und Rottenburg heuer schon dreimal zeitweise ohne Notarztversorgung gewesen. „Wenn deshalb ein Mensch zu Schaden kommen sollte, dann werde ich die Betreffenden bis an mein Ende verfolgen. Das können sie ruhig so schreiben“, so Dreier zum Wochenblatt. Diejenigen, die die Residenzpflicht durchsetzen wollen, das ist die Führungsebene des ZRF: der Kelheimer Landrat Dr. Hubert Faltermeier als Vorsitzender des Verbands und Stefan Possart, Jurist am Landratsamt Landshut.

Sie beharren auf die Regelung, wonach ein Notarzt seine Praxis oder seinen Wohnsitz in einem Umkreis von vier Kilometern um seine Rettungswache haben oder er sich während der Dienstzeit auf der Rettungswache aufhalten muss. Für den Bereich von der Gemeindegrenze Ergolding bis Rohr wäre das die Schlossklinik Rottenburg. Die zwei Notärzte, die das Gebiet in den letzten 20 Jahren problemlos versorgt haben, ein Hohenthanner Mediziner und einer aus Pfeffenhausen, sollen das jetzt nicht mehr dürfen, weil sie außerhalb dieses Umkreises ihre Praxen haben.

Während einer bereits nicht mehr als Notarzt arbeiten darf, hat der zweite Mediziner noch einen Aufschub bekommen. Doch auch dann ist für ihn endgültig Ende. Das führt zu problematischen Situationen. Dreier: „Vom 31. Dezember 2011, 19 Uhr, bis 1. Januar 9.30 Uhr war unser Bereich ohne Notarzt. Ebenso am 5. Januar von 18 bis 21 Uhr und am 22. März, 18 Uhr, bis 23. März, 8 Uhr.“ Und Dreier ist sich sicher, dass es in der Zwischenzeit schon wieder öfters passiert ist. Die Schlossklinik in Rottenburg könne nämlich nicht rund um die Uhr einen Notarzt stellen.

Doch Faltermeier und Possart an der Spitze des Verbandes scheinen auf die neue Residenzpflicht zu bestehen, berufen sich auf angeblich zwingende Vorschriften. Laut dem neuen Rettungsdienstgesetz verpflichte sich der diensthabende Notarzt grundsätzlich „am Notarztstandort aufzuhalten“, wie Faltermeier gegenüber einer Zeitung erklärte. Richtig ist das aber nur bedingt. Es gibt – wie immer – auch die Möglichkeit von Ausnahmen. Denn im Rettungsdienstgesetz steht auch, dass der Verband in Einzelfällen Ausnahmen zulassen kann.

Dass das passieren wird, danach sieht es momentan nicht aus. Ein Abensberger Mediziner klagt bereits gegen den Verband. Und was passiert, wenn wirklich mal kein Notarzt greifbar ist? Dreier: „Dann muss der Rettungshubschrauber angefordert werden.“

Die Reaktion von Landrat Hubert Faltermeier 

Landrat Dr. Hubert Faltermeier beharrt auf die Residenzpflicht. „Wir machen das für die Patienten, nicht aus Jux und Tollerei.“ So sollte ein Notarzt möglichst dort wegfahren, wo auch der Rettungswagen abfährt, mindestens zeitgleich. „Der Notarzt sollte mit dem Rettungswagen am Einsatzort ankommen.“ Deshalb habe man nach einer Studie den Vier-Kilometer-Radius eingeführt, weil in einigen Fällen die Einsatzfahrten zu lange gedauert hätten. Die Fälle im Landkreis Landshut, wo kein Notarzt Dienst gehabt hätte, seien absolute Ausnahmefälle gewesen. Wenn etwas passiere, weil der Notarzt zu lange zu einen Einsatzort brauche, dann gelte das Prinzip des „Organisationsverschuldens“, so Faltermeier. Dann könne man den Rettungszweckverband haftbar machen. Und das wolle er nicht auf seine Kappe nehmen.

Reaktionen (I)

„Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel bezüglich des Notarztstandortes Rottenburg gelesen. Ich bin selber dort als Notarzt tätig und bekomme hautnah mit, wie schwer der Dienstplan zu erstellen ist. Dass man dann Kollegen aus dem Standort drängt, nur weil sie außerhalb eines willkürlich definierten Umkreises um die Wache, aber innerhalb des Versorgungsgebietes wohnen, erscheint mir mehr als fragwürdig.  Ungeachtet der jetzt schon herrschenden Versorgungsprobleme soll auch noch ab Januar die Vergütung abgesenkt werden. Dass der Zweckverband Rettungsdienst bezüglich der genannten Entfernung von einem Organisationsverschulden spricht ist interessant. Das Organisationsverschulden sehe ich eher darin, erst engagierte Kollegen aus dem Dienstplan zu drängen, dann die Vergütung zu senken und sich zum Schluss zu wundern, dass man den Dienstplan nicht besetzen kann. Abschließend sei noch erwähnt, dass mich die Änderung der Residenzpflicht nicht betrifft. Als Landshuter fahre ich so oder so von der Wache in Rottenburg aus. Dr. Florian Matthiesen.” Reaktionen (II) „Das im Jahr 2009 novellierte Bayerische Rettungsdienst (BayRDG) beabsichtigt, mit der Festlegung von zentralen Aufenthaltsorten des Notarztes gewisse Auswüchse, die es zweifellos in Bayern gegeben hat, zu verhindern. Dies ist selbstverständlich zu begrüssen. Bei der Umsetzung des BayRDG ging der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) hier aber rigoros und restriktiv vor. Am Notarztstandort Neustadt an der Donau, dessen Obmann und Dienstplangestalter ich bis vor wenigen Tagen war, war es seit vielen Jahren üblich, dass zwei Kollegen - hervorragende und fachlich hoch qualifizierte Notfallmediziner - von Abensberg aus ihren Dienst als Selbstfahrer versahen. Die restlichen elf Notärztinnen und Notärzte - alle ausgewiesene und erfahrene Notärzte - sind an der Rettungswache Neustadt mit Fahrer stationiert. Dieses System funktionierte vorbildlich. Seit Jahren konnte der Standort Neustadt mit einem lückenlosen Dienstplan aufwarten, im Gegensatz zu vielen anderen Standorten in Bayern. Die beiden Abensberger Kollegen waren immer äusserst flexibel, haben Dienste an Feiertagen wie Weihnachten übernommen, sind in Erkrankungsfällen selbstverständlich und selbstlos eingesprungen, haben den Notarztdienst oft auch nur für einige Stunden übernommen. Es herrschten in Neustadt immer Idealbedingungen. Die Notarztgruppe Neustadt und die Neustädter Rettungsassistenten waren ein eingespieltes Team, das sogar private Kontakte pflegte. Alle haben von der bisherigen Regelung profitiert, im Übrigen auch der Rettungsdienst, der nur in ca. 80 Prozent der Dienststunden einen Fahrer stellen und vergüten musste. Nun aber wird dieses funktionierende System in Neustadt durch den ZRF und namentlich dem ÄLRD Dr. Nickl sabotiert. Dr. Nickl beruft sich hierbei auf ein Gutachten des Instituts für Notfallmedizin der Universität München (INM), das bei einem Einsatzbeginn von Abensberg aus erhebliche Zeitnachteile bescheinigt. Dieses Gutachten des INM, das als selbsternannte notfallmedizinische bayerische Glaubenskongregation angesehen werden kann, kann in praxi nicht nachvollzogen werden. Bei einem Einsatz im Bereich Neustadt kommt es zu einer Verzögerung beim Eintreffen des Notarztes von wenigen Minuten. Dies stellt nun in keinster Weise einen Nachteil dar, da ja die Neustädter Rettungsassistenten in den wenigen zeitkritischen Fällen fachlich kompetente Hilfe leisten können. Bis zur Erhebung der Anamnese, Durchführung der Basisdiagnostik und Legen eines intravenösen Zugangs ist der Notarzt aus Abensberg allemal vor Ort und kann ohne Zeitverzögerung - der Patient wird quasi auf dem Tablett präsentiert - die ärztliche Therapie einleiten. Gerade Herr Dr. Nickl, der immer die Notkompetenz durch Rettungsassistenten gefordert und gefördert hat, der das Rettungsdienstpersonal intensiv in Reanimationsmassnahmen geschult hat, behauptet nun, dass durch einen wenige Minuten später eintreffenden Notarzt im Bereich Neustadt Patienten Schaden nehmen könnten. Absolut unverständlich. Und schlichtweg falsch. Ganz anders sieht es im Bereich Abensberg aus. Hier ergibt sich sogar ein deutlicher Zeitvorteil für Patienten in Abensberg oder Offenstetten (Cabrini Haus), da der Notarzt hier bereits nach wenigen Minuten eintrifft. Zusammenfassend ist es für Abensberger Patienten sogar von Vorteil, wenn der Notarzt von dort aus fährt, für Neustädter Patienten ergeben sich andererseits keinerlei Nachteile. Für den Bereich Siegenburg ist es egal, im angrenzenden Landkreis Eichstätt trifft der Notarzt aus Abensberg maximal zwei Minuten später als der Rettungswagen ein. Umso unverständlicher erscheint angesichts dieser Tatsachen der ganze Streit und die autokratische Haltung des Herrn Dr. Nickl. Tatsache ist, dass die beiden Abensberger Kollegen unverzichtbar für einen lückenlosen Dienstplan sind. In Anbetracht des real existierenden Notarztmangels ist es unmöglich, adäquaten Ersatz zu finden. Unerfahrene Notfallmediziner, auf die Schnelle rekrutiert, wenn es sie überhaupt gibt, können keine Lösung sein. Warum der Verbandsvorsitzende Landrat Dr. Faltermeier seine Augen vor diesen evidenten Tatsachen verschließt, bleibt unergründlich. Es wird in Neustadt zu erheblichen Lücken im Dienstplan kommen, wo der Notarzt aus Kelheim, Mainburg oder via Rettungshubschrauber aushelfen muss. Die hierdurch entstehende Zeitverzögerung ist nicht akzeptabel. Und die Frage ist, wo bleibt bei einem Notfall in Kelheim, z. B. bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung eines Kindes, der Kelheimer Notarzt, wenn er aufgrund der Vorgaben des ZRF bei einem Einsatz in Neustadt ist. Als langjähriger Obmann des Standortes Neustadt versichere ich, dass es zu Lücken im Dienstplan kommen wird. Notärzte sind rar, es wird sich niemand finden, der dieses Jahr Weihnachten Dienst macht. Seit etlichen Jahren steht hier ein Abensberger Kollege im Dienstplan, dieses Jahr leider nicht. Den Herren Dr. Nickl und Dr. Faltermeier ist dieses offenbar egal. Dies möge die Bevölkerung im Landkreis Kelheim zur Kenntnis nehmen. Kurzfristiger, fraglicher Ersatz durch junge, unerfahrene, auswärtige Notärzte wird den Menschen im Einsatzgebiet Neustadt nicht viel weiterhelfen. Die Leserschaft möge mir noch einige persönliche Zeilen erlauben. Die Notarztgruppe Neustadt versteht es nicht, warum der ZRF unter dem Deckmantel der Qualitätsverbesserung die Entstehung von Lücken im Dienstplan propagiert. Wir verstehen nicht, warum plötzlich das seit Jahren bewährte System in Neustadt nun durch eine fundamentalistische Auslegung des Gesetzestextes und durch eine Ignoranz standortspezifischer Gegebenheiten an die Wand gefahren wird. Seit Wochen herrscht ein reger Emailverkehr unter den Notärzten im Rettungsdienstbereich, fast ausnahmslos ernten die Verfechter der bisherigen Praxis Zustimmung. Auch von Seiten des Rettungsdienstes erfahren die Neustädter/Abensberger Notärzte Zustimmung. Eine vereinzelte Ablehnung des früheren Status Quo ist wohl auf Neid und Missgunst gegenüber dem Notarztstandort Neustadt zurückzuführen, da immer drei Monate im Voraus ein lückenloser Dienstplan vorgelegt werden konnte, während man an Nachbarstandorten durchaus wenige Stunden vor Dienstbeginn nicht wusste, welche Notarzt überhaupt zum Dienst erscheinen wird. Dass dem ZRF und Dr. Nickl auch nicht so ganz wohl bei der Angelegenheit zu sein scheint belegt das weit verbreitete Gerücht, dass einem betroffenen Abensberger Notarzt die Funktion eines Leitenden Notarztes des Landkreises Kelheim angeboten wurde. Um ihn damit ruhig zu stellen. (…) Auf Vernunft mit dem Ziel einer lückenlosen Besetzung darf man beim ZRF bei der derzeitigen Besetzung nicht hoffen. Mit keinem Wort wurde auf den Kompromissvorschlag eingegangen, als „optisch-geografischen Mittelpunkt" der Standortgemeinde Neustadt den Stadtteil Heiligenstadt zu bestimmen. Unter anderem wurde in Kelheim, Landshut und Vilsbiburg so verfahren, warum eigentlich nicht in Neustadt. Mit dieser Lösung wären alle Probleme aus der Welt geschafft. Wie nun das anstehende Verfahren beim Verwaltungsgericht Regensburg enden wird bleibt abzuwarten (…). Dann werden wohl Notfallpatienten in Neustadt, Abensberg und Siegenburg heuer an den Weihnachtsfeiertagen lange auf den Notarzt warten müssen. ZRF und Herr Dr. Nickl wollen es so.” Thomas Ruhstorfer, ehemaliger Obmann des Notarztstandortes Neustadt an der Donau.

Kelheim