Umwelt
Kelheimer Landratsamt informiert über den Asiatischen Laubholzbockkäfer

13.09.2017 | Stand 04.08.2023, 10:01 Uhr
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Das Landratsamt Kelheim informiert, dass derzeit mehrere Personen im Landkreis unterwegs sind und auch in Kleingärten privater Haushalte untersuchen, ob ein Befall durch den asiatischen Laubholzbockkäfer vorliegt.

LANDKREIS KELHEIM Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft versucht dabei alle zwei Jahre auf sämtlichen Grundstücke der Quarantänezone Kelheim ein "Monitoring" durchzuführen. Hintergrund dieses "Monitorings" sind Vorgaben durch die EU, wie im Falle eines Befalles durch diese invasive Art zu handeln ist. Im Landkreis Kelheim wurde an zwei Stellen bereits ein Befall durch den Schädling festgestellt, weshalb um diese beiden Orte eine Quarantänezone errichtet wurde, die jeweils einen Radius von 2,1 Kilometer hat und insgesamt zu einer größeren Zone zusammengefasst ist. Die befallenen Stellen sind zum einen im Hafen von Kelheim, zum anderen an zwei befallenen Ahornbäumen an der Bundesstraße 16 zwischen der Gemeinde Saal an der Donau und Kelheim. Rechtliche Grundlage für die Maßnahmen gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) ist der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 9. Juni 2015. Klare Zielsetzung ist, den gefährlichen Baumschädling auszurotten und seine Verbreitung zu verhindern.

Die Personen, welche die Kontrollen durchführen, werden regelmäßig an die Polizei gemeldet, sodass sich Bürger bei Nachfragen gerne an diese wenden können. Außerdem haben die Kontrolleure Ausweise mit dabei und sind größtenteils nicht alleine unterwegs. Kontrollgänge werden immer durch den Einwurf eines Informationsblattes über das anstehende Monitoring in den Briefkasten der betroffenen Personen angekündigt. Sollte nach dem zweiten Besuch der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) kein Monitoring zustande gekommen sein, wird ein weiterer Zettel mit der Bitte um Terminabsprache eingeworfen. Auf www.lfl.bayern.de sind weitere Informationen zum Laubholzbockkäfer einsehbar.

Neben dem "Monitoring" in den Gärten durch das LfL findet ein solches derzeit auch innerhalb der Wälder durch das im Waldgebiet zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) statt, um einen etwaigen Befall dort frühzeitig zu erkennen und die Ansiedelung des Schädlings auf Dauer zu verhindern. Da der Käfer ein breites Spektrum an Laubbäumen befallen kann ist die potentielle Schädlichkeit hoch. Die Quarantänezonen werden für vier Jahre eingerichtet, und danach für den Fall einer erfolgreichen Bekämpfung wieder aufgehoben. Ansprechpartner für diese Thematik ist Ambros Köppl vom LfL unter der Telefonnummer 09443/ 704145. 

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