Ladendiebin stand unter Bewährung
Wegen geklauter Zigaretten 14 Monate hinter Gitter?

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 1:20 Uhr
−Foto: n/a

Sie stand auf Bewährung und klaute Tabakwaren im Wert von 20 Euro. Nun muss die 38-Jährige bis zu 14 Monate ins Gefängnis

LANDSHUT / LANDKREIS FREISING Die Nachsicht, mit der zwei Amtsrichter auf Diebstähle einer 38-jährigen aus dem Landkreis Freising mit Bewährungsstrafen reagierten, wird jetzt zum Bumerang. Wegen eines weiteren Diebstahls handelte sie sich nicht nur vier Monate ohne Bewährung ein, sondern muss auch noch mit dem Widerruf der offenen zehn Monate aus den vorausgegangenen einschlägigen Verurteilungen rechnen.

Die Frau war am 25. September vergangenen Jahres dabei ertappt worden, als sie gegen 18.30 Uhr ihren Einkauf - Zigaretten und Tabakwaren im Wert von knapp 20 Euro - an der Kasse vorbei schmuggeln wollte. Sie wurde vom Ladendetektiv gestellt und handelte sich für den Diebstahl beim Strafrichter des Amtsgerichts eine Vollzugsstrafe von vier Monaten ein.

Dagegen legte sie Berufung ein und räumte vor der 5. Strafkammer des Landgerichts den versuchten Diebstahl unumwunden ein. Sie sei damals gerade nach zweijähriger Haft aus dem Gefängnis entlassen worden und weil sie keine Meldeadresse gehabt habe, habe sie auch keine „Stütze” bekommen. Ohne die dann wiederum keine Wohnung.

Zudem habe sie wieder an Rheumaschüben gelitten, sei deshalb nicht in der Lage gewesen, ihren Beruf auszuüben und habe auch ihre Drogentherapie geschmissen. Danach sei sie „abgestürzt”, habe wieder - wie schon in früheren Zeiten - zu Drogen gegriffen. Die entwendeten Tabakwaren habe sie verkaufen wollen, um wenigstens ein paar Euro zur Verfügung zu haben.

In der Zwischenzeit, so untermauerte sie ihre Hoffnung, doch noch einmal mit einer Geldstrafe davonzukommen, habe sie sich „stabilisert”: Sie habe einen Platz in einem betreuten Wohnung, dazu regelmäßig Kontakt mit ihrem Bewährungshelfer und dem Therapeuten. Auch finanziell habe sie alles im Griff, hoffe deshalb auf eine „letzte Chance”.

Die allerdings, so Vorsitzender Richter Richard Findl, habe sie schon gehabt und verspielt: Immerhin habe sie zwei offene Bewährungen, eine dritte komme nicht infrage. Auch an eine Geldstrafe für den neuerlichen Diebstahl sei angesichts ihres strafrechtlichen Vorlebens nicht zu denken. „War mir schon klar”, resignierte die 38-Jährige und nahm, wie ihr vom Vorsitzenden Richter empfohlen worden war, die Berufung zurück.

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