Gericht
Roulette-Automaten manipuliert: Statt Gewinn gab's Strafe

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 11:52 Uhr
−Foto: n/a

Der Trick, wie man dem Glück am Roulette-Automaten nachhelfen kann, stand auf Facebook. Bei einem 46-jährigen türkischen Kellner aus Erding und seinem Landsmann (40) aus Nandlstadt klingelte erst die Kasse – dann landeten sie wegen versuchten Betrugs auf der Anklagebank.

WANG_25LANDSHUT Das damals arbeitslose Duo hatte in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2014 eine Spielhalle im Gewerbepark Spörerau in Wang aufgesucht und sich dort dem Roulette-Geldspielautomaten vorgenommen. Dabei bedienten sie sich einer Anweisung, die zuvor auf Facebook die Runde gemacht hatte: U.a. musste man sein Geld auf Schwarz setzen und dann eine bestimmte Zahlenkombination auswählen, den roten Rückgabeknopf und dann auf „Autostart” drücken.

Das Ergebnis: Der Automat spielte selbstständig weiter und – der Traum jeden Zockers – zeigte ständig Gewinne an. Zuletzt knapp 3.000 Euro. Allerdings wurde das Geld vom Automaten nicht bar ausbezahlt, sondern so genannte „Empfangsbestätigungen” ausgestellt. Als die beiden Spieler diese Scheine am 17. Februar einlösen wollten, wurde ihnen allerdings die Auszahlung verweigert. Der Trick war längst aufgeflogen....

Statt Kohle flatterte dem Duo eine Anzeige wegen versuchten Betrugs ins Haus und vom Amtsgericht Freising wurden sie wegen versuchten Betrugs zu Geldstrafen von verurteilt: Zu 1.075 Euro (75 Tagessätze à 15 Euro) der als „treibende Kraft eingestufte Nandlstädter Arbeitslose, der das Urteil akzeptierte. In die Berufung ging dagegen der Erdinger Familienvater, gegen den als „Mitläufer” 60 Tagessätze à 15 Euro (900 Euro) verhängt worden waren.

Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts erklärte sein Verteidiger Dr. Peter Labus, dass sein Mandant zwar einräume, mit der Internet-Anleitung gespielt und dabei die Gewinne erzielt zu haben, sich aber keinerlei schuldhaften Verhaltens bewusst sei: „Es war legal, die Softwarefehler des Automaten auszunutzen.”

Die Erdinger Kripo hatte ermittelt, dass die Automatenbedienung durch die beiden türkischen Arbeitslosen zwar dem „normalen Spielablauf” widersprochen habe und es mit dem Trick praktisch unmöglich gewesen sei, Verluste zu erzielen, andererseits sei die Gebrauchsanleitung per Facebook verbreitet und dazu sogar ein Video geliefert worden. Für die Automatenaufsteller habe es einen Tag vor dem Auftritt der beiden Türken sogar eine Warnmeldung, mit der auf die Lücke im System aufmerksam gemacht worden sei, gegeben.

Diese Feststellung sicherte dem 46-Jährigen den Freispruch, nachdem die Prozessbeteiligten bereits zuvor rechtliche Bedenken hatten, ob es das Ausnutzen eines offensichtlichen Softwarefehlers strafrechtlich überhaupt relevant sei. 

Freising