Ex-Verlobte geschlagen und bedroht
Brutalo landet für fast vier Jahre hinter Gitter

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 21:42 Uhr

Sie war ihm hörig: Fast zwei Jahre lang nahm die Verlobte des 30-jährigen Lageristen Daniel K. aus Eitting Schläge, Bedrohungen und Sex an der Grenze zur Vergewaltigung in Kauf. Im Berufungsverfahren vor der 5. Strafkammer des Landgerichts handelte sich der 30-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ein. Da aber auch noch eine offene Bewährung widerrufen wird, landet er für fast vier Jahre hinter Gitter.

EITTING/LANDSHUT Im Februar 2008 hatten sich der Lagerist und die Hilfsarbeiterin aus Buch am Erlbach kennen gelernt, ein paar Monate später zog er bei ihr ein. Im Herbst 2008 verlobte man sich. Und da begann der Leidensweg der jungen Frau. Schon bald nach der Verlobung kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf sie der 30-Jährige mit der Faust ins Gesicht schlug, zu Boden warf, dann weiter auf sie einprügelte und sie mit Füßen trat.

 In der Folgezeit wurde sie in schöner Regelmäßigkeit verprügelt: So Anfang 2009, als es Daniel K. eines morgens missfiel, dass sie Aufstehen wollte. Da hielt er sie an den Händen fest, drückte mit seinen Ellbogen gegen ihre Kehle, schlug ihr ins Gesicht und befahl ihr dann, sich auszuziehen. Danach führte er den Geschlechtsverkehr durch, den die Verlobte aus Angst vor weiteren Schlägen über sich ergehen ließ, wie sie später bekundete.

 Weitere Vorfälle, bei denen er die Verlobte würgte, ihr brutal mit den Fäusten ins Gesicht schlug, sie mit Füßen trat oder ihren Kopf gegen die Wand schlug, folgten. Einmal drohte er ihr auch mit einem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser, dass er sie „abschlachten” werde. Zwischendurch trennte sich das Paar, der Lagerist wohnte dann wieder im Haus seiner Eltern in Eitting. Doch die Hilfsarbeiterin konnte nicht von ihm lassen. Bei Besuchen allerdings bekam sie weitere „Abreibungen”. Zuletzt in der Nacht zum 20. Juni 2010: Wieder einmal gab es Streit, der 30-Jährige drosch auf seine Verlobte ein, würgte sie und sperrte sie schließlich ein, um sie an der Flucht zu hindern.

 Als sie später die Wohnung verlassen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen konnte, wurden ihr u.a. Prellungen an der Brust- und Lendenwirbelsäule, an der Nase und am Handgelenk attestiert. Sie erstattete Anzeige und trennte sich von ihrem Verlobten, bei dem bei einer Hausdurchsuchung noch ein paar Gramm Marihuana gefunden wurden.

 Im Verfahren vor dem Amtsgericht Erding sorgte der 30-Jährige für eine regelrechte „Schlammschlacht”: Er beteuerte seine Unschuld, bestritt, dass es je eine Verlobung gegeben habe. Er sei erst Anfang 2009 mit ihr zusammen, aber schon im Oktober wieder ausgezogen, „weil sie mich in ihren Drogenanbau bzw. -handel mit hineinziehen wollte.” Während der Beziehung habe es zwar „härteren Sex”, aber keine Schläge gegeben. Außerdem sei seine Ex-Lebensgefährtin nie in seiner Wohnung in Eitting gewesen. „Sie hat eine blühende Fantasie und schauspielerisches Talent. Sie hat bedroht, dass sie mein Leben zerstören wird, wenn ich nicht zu ihr zurückkehre”, so der 30-Jährige damals.

 Das Schöffengericht beim Amtsgericht glaubte aber der Hilfsarbeiterin und verurteilte den Lageristen wegen Körperverletzung in sieben Fällen, Freiheitsberaubung, Bedrohung und illegalem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die Ex-Verlobte hatte beteuert, sei sie immer wieder grundlos geschlagen worden und habe Todesängste ausgestanden. Um eine Verurteilung wegen Vergewaltigung kam der 30-Jährige allerdings herum: Sie habe, wenn sie geschlagen worden sei, den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen, sich nicht großartig gewehrt, räumte sie ein, „aber er hätte es merken müssen, dass ich nach Schlägen keinen Sex wollte.”

 Nach der Trennung habe sie ihn dann noch heimlich getroffen und ihn auch in seiner Wohnung in Eitting besucht. Beim letzten Vorfall habe er ihr noch gedroht, dass sie die Nacht nicht überleben werde. Die Angst davor, dass er seine Drohung wahr mache, sei schließlich für sie der Anlass gewesen, zur Polizei zu gehen.

 Gegen das Erdinger Urteil legte der 30-Jährige Berufung ein und gab sich vor der 2. Strafkammer des Landgerichts einsichtig und reumütig: Er räumte die Schläge ohne Abstriche ein und erklärte sich auch zur Zahlung von entsprechendem Schmerzensgeld bereit. Unter diesen Vorzeichen kam es zu einer Verständigung über eine Reduzierung des Strafmaßes auf zwei Jahre und drei Monate.

 Allerdings kommen noch weitere 18 Monate Gefängnis aus dem Widerruf einer offenen Bewährung aus einer Verurteilung aus dem Jahr 2008 dazu: Damals war der Lagerist wegen illegalem Drogenhandel zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er hatte dann aus der Haft heraus eine Therapie erfolgreich absolviert, so dass der offene Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde. Strafmildernd wirkte sich neben dem Geständnis aus, dass der 30-Jährige den Beteiligten eine aufwändige Beweisaufnahme erspart hatte: Auf die Vernehmung von über 20 Zeugen konnte verzichtet werden.

Erding