Marihuana und Cannabinoide: Sieben Bürscherl erwischt
Teenies betrieben einen flotten Rauschgiftring

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 19:52 Uhr
−Foto: n/a

Sieben Bürscherl aus Hörlkofen und Neuching hatten es faustdick hinter den Ohren. Die Knaben im Alter von 15 bis 17 Jahren handelt mit Cannabis und hochgefährlichen Cannabinoiden.

ERDING Dem couragierten Handeln mehrerer Jugendlicher ist es laut Presseinfo des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord zu verdanken, dass die Kripo Erding sieben Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren aus den Gemeinden Hörlkofen und Neuching des illegealen Handels mit Marihuana sowie weiterer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz überführen konnte. Bei Wohnungsdurchsuchungen seien konsumnahe Mengen Marihuana, synthetische Cannabinoide sowie ein nach dem Waffengesetz verbotener Schlagstock beschlagnahmt worden.

Schon seit knapp einem Jahr versorgten nach Polizeiangaben zwei 17-jährige Schüler aus Hörlkofen regelmäßig vier weitere Freunde aus Hörlkofen mit Marihuana, das sie wiederum von einem 17Jährigen aus Neuching erwarben.

Auf dem Gemeindespielplatz, am örtlichen Gemeindeweiher sowie in der Gartenhütte eines Beteiligten trafen sie die Tatbeteiligten regelmäßig. Dort wurde das Rauschgift weitergegeben und auch gemeinschaftlich konsumiert.

Einer der 17-jährigen Schüler habe in jüngster Zeit über das Internet auch synthetische Cannabinoide besorgt, in der Szene besser bekannt als „Kräutermischungen“. Diese habe er zum Teil seinen Kumpels zum unmittelbaren Gebrauch überlassen.

Bei synthetischen Cannabinoiden handelt es sich um hochdosiertes Rauschgift, das eine ähnliche Wirkung wie Haschisch und Marihuana erzielt. Je nach Wirkstoff kann sich jedoch eine bis zu 100-fach stärkere Wirkung einstellen. Diese neuen Substanzen erachtet die Polizei als „brandgefährlich“, sie könnten „neben Schwindel, Erbrechen und Bewusstseinstrübungen auch zu schweren Kreislaufreaktionen bis hin zum kompletten Zusammenbruch führen“. Sogar tödlich könne das vermeintlich coole Rauchen enden, nämlich dann, wenn ein Konsument sich erbreche und gleichzeitig bewusstlos werde. Dann könne er am eigenen Erbrochenen ersticken.

Erding