Vermieter muss zahlen, fühlt sich als Opfer
Jahrelanger Streit mit Untermieterin eskaliert

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 20:49 Uhr

Als Opfer des jahrelangen Streites mit seiner Untermieterin fühlt sich ein 63-jähriger ehemaliger Erdinger Dachdecker.

ERDING / LANDSHUT Jetzt wohl umso mehr, da er wegen Beleidigung auch noch eine Geldstrafe von 800 Euro berappen muss.

Der Streit in dem Anwesen am Erdinger Stadtrand, der schon seit Jahren auch die Zivilgerichte beschäftigt, eskalierte am 4. März dieses Jahres. Als die Untermieterin (51) Besuch von Bekannten bekam und deshalb vom ersten Stock zur Haustür eilte, geriet sie an den 63-Jährigen und es kam zu einem Disput, bei dem er sie als „Miststück” und „verlogene Drecksau” beschimpfte.

Aber nicht die Beleidigte, sondern der ehemalige Dachdecker, der das Anwesen angemietet hat und wegen diverser Berufskrankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erstattete im Anschluss an die Auseinandersetzung Anzeige bei der Polizei und zwar wegen Körperverletzung. Dabei spielte eine im Erdgeschoss eingebaute Türe, die im geöffneten Zustand den Weg zur Haustür versperrt, die Hauptrolle.

Die Untermieterin habe die Tür zugedrückt, dabei seine Hand eingezwickt und dann sie er noch rückwärts gegen die Treppe gefallen, so dass er sich einen Rippenbruch zugezogen haben, so der 63-Jährige. Als die 51-Jährige zum Vorwurf der Körperverletzung von der Polizei vernommen wurde, erstattete sie erst die Gegenanzeige wegen Beleidigung. 

Beim Strafrichter des Amtsgerichts handelte sich der Vermieter prompt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro , also insgesamt 800 Euro ein und diese Verurteilung wollte er nicht auf sich sitzen lassen, legte Berufung ein. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Landshut versuchte er wortreich zu überzeugen, dass er das eigentliche Opfer der Streitereien sei, die 51-Jährige jahrelang seine Gutmütigkeit ausgenutzt habe. Dabei sei er ständig angezeigt und sogar bedroht worden. Hintergrund sei, dass Bekannte der Untermieterin auf seine Wohnung „scharf” gewesen seien.

Zwei Jahre habe es gedauert, bis die Räumungsklage per Vergleich gegriffen habe und die 51-Jährige ausgezogen sei. Vorher aber habe sie noch die Wohnung demoliert, einen Schaden von rund 20 000 Euro verursacht und, so beschuldigte er sie, auch noch eine ihm gehörende Sat-Schüssel und einen Laptop mitgenommen. Finanziell sei er durch die Zivilprozesse ruiniert worden: „4500 Euro kriegt allein mein Anwalt noch.” 

An besagtem Tag habe er im Treppenhaus gearbeitet, als die 51-Jährige samt ihrem großen Hund aus der Wohnung gekommen sei. Sie habe dann die Zwischentür „zugeknallt” und ihm dabei die Hand eingezwickt, mit der er sich am Rahmen eingehalten habe. Danach sei er noch gegen das Treppengeländer gefallen.     Mit Risswunden an der Hand und einer gebrochenen Rippe habe er sich danach ins Krankenhaus begeben. Die angeblichen Beleidigungen bestritt er nachdrücklich.

Die arbeitslose Untermieterin bestritt nachdrücklich die von dem 63-Jährigen geltend gemachten Schäden beim Auszug: „Die Wohnung war weder verdreckt noch verwüstet, dafür gibt es Zeugen.” Auch die angeblichen Verletzungen des ehemaligen Vermieters konnte sie sich nicht erklären: Sie habe lediglich gegen die eingebaut Tür gedrückt, um zur Haustür zu gelangen und er habe dagegen gedrückt und sie beschimpft. Als der 63-Jährige kurz nach dem „Kräftemessen” das Haus verlassen habe, habe er keinesfalls an der Hand geblutet. Und den Rippenbruch habe er sich schon Tage vorher zugezogen gehabt.

Die Version der Untermieterin bestätigte eine 50-jährige Erdinger Rentnerin, die damals zu Besuch kam. Sie hatte die Beleidigungen gehört und ebenfalls keine Verletzung beim 63-Jährigen bemerkt: „Er hat auch keinen Schmerzenslaut von sich gegeben.” Aber auch der Dachdecker hatte einen 49-jährigen Arbeitslosen als Zeugen aufgeboten, der behauptete, er habe sich im Haus aufgehalten, die Auseinandersetzung mitbekommen und gesehen, dass sich der 63-Jährige blutende Kratzer an der Hand gezogen und auf die Treppe gestürzt sei. Laut der Rentnerin sei er allerdings nicht im Haus gewesen, sondern habe sich vor dem Anwesen im Garten aufgehalten.

Die 2. Strafkammer des Landgerichts verwarf, wie von der Staatsanwältin beantragt, die Berufung. Während die Untermieterin und ihre Besucherin die Geschehnisse glaubwürdig geschildert hätten, habe sich der „Entlastungszeuge” des 63-Jährigen in Widersprüche verwickelt, so Vorsitzender Richter Robert Mader. 

Erding