Skrupellose Urlauber
Lebende Schildkröten im Reisegepäck

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 18:49 Uhr

Urlauber am Flughafen München wollten die Tiere aus der Türkei einschmuggeln.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Vier lebende Schildkröten haben Zöllner binnen einer Woche am Flughafen München beschlagnahmt. Fall 1: Eine vierköpfige Familie wurde beim Verlassen des Sicherheitsbereiches, aus der Türkei kommend, im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren einer Zollkontrolle unterzogen. Bei der anschließenden Überprüfung des Gepäcks kamen drei lebende Rotwangenschmuckschildkröten zum Vorschein. Da die dafür erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden konnten, wurden die Schildkröten beschlagnahmt. Die Familie muss nun mit einem hohen Bußgeld rechnen. Besonders dreist der zweite Fall: Ein weitere Schildkröte wurde einfach auf der Damentoilette ausgesetzt, wohl um einer drohenden Kontrolle zu entgehen. „Die Urlaubslaune macht Reisende oft gedankenlos, so dass lebende Tiere ohne Beachtung der geltenden Artenschutzbestimmungen kurzerhand mitgenommen werden“, sagt Martin Brandlhuber, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Lebende Tiere sind keine Souvenirs, die sich zur Mitnahme eignen. Ihre legale Einfuhr erfordert besondere Sorgfalt, die bei einer anschließenden artgerechten Haltung über viele Jahre hinweg gewährleistet werden muss. Beim Kauf in Urlaubslaune oder der leichtsinnigen Mitnahme ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen wird dies oft nicht bedacht. Auch Teile und Erzeugnisse von/aus geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Eine legale Einfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich. Arten wie die Rotwangenschmuckschildkröte gelten darüber hinaus als Faunenverfälscher und sind damit für die einheimische Tierwelt problematisch. Das Hauptzollamt rät deswegen Urlaubern, sich vor der Reise über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, beispielsweise unter www.artenschutz-online.de.

Erding