Erdinger Handelsvertreter (52) uneinsichtig
Trotz „Piepser” nach Gehör eingeparkt

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 21:31 Uhr

Trotz einer Augenzeugin, verräterischer Spuren und einem eindeutigen Gutachten bestritt ein 52-jähriger Erdinger Handelsvertreter vor der Berufungskammer des Landshuter Landgerichts beharrlich die ihm vorgeworfene Unfallflucht.

ERDING / LANDSHUT Vergeblich; denn der 52-Jährige muss eine Geldstrafe von 2.000 Euro berappen.

Eine Szene, wie man sie fast täglich erlebt: Der Handelsvertreter war in der Mittagsstunde des 29. August letzten Jahres mit seinem BMW X5, in dem noch ein Bekannter saß, auf Parkplatzsuche in der Langen Zeile. Er fand auch eine Lücke, doch beim Einparkversuch stellte sich heraus, dass sein Wagen zu lang war: Er stieß zwei Mal gegen die Stoßstange eines ordnungsgemäß geparkten anderen Fahrzeugs. Danach steuerte er die gegenüberliegende Straßenseite an und begab sich mit seinem Bekannten - wie beabsichtigt - in einen Biergarten.

Allerdings hatte er Pech: Eine 54-jährige Passantin hatte das Malheur beobachtet und der Besitzerin des an der Stoßstange beschädigten Wagens eine Nachricht mit der Autonummer des Verursachers hinterlassen. Später gab die 54-Jährige bei ihren Vernehmungen an, dass der Beifahrer sogar noch kurz ausgestiegen sei und den Schaden - der später auf über 500 Euro taxiert wurde - „begutachtet” habe, ehe man weiterfuhr.

 Wie schon vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Erding, wo er wegen Fahrerflucht zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurde, bestritt der 52-Jährige auch in der Berufung, etwas von einem Anstoß bemerkt zu haben: „Davon habe ich erst erfahren, als die Polizei vor der Tür stand.” Die an seinem Wagen festgestellten roten Lackspuren begründete er damit, dass er wenige Tage vorher den Gartenzaun  des Hauses seiner Eltern gestreift habe.

Das hatte ihm schon der Erstrichter nicht abgenommen, auch nicht, als sein als Zeuge vernommener damaliger Beifahrer behauptete, ebenfalls nichts von einem „Schrammen”, von dem die Zeugin berichtet hatte, gehört zu haben und schon gar nicht ausgestiegen zu sein. Auch in 2. Instanz blieb der Handelsvertreter dabei, dass die Zeugin fantasiert  habe.

Die Sache mit dem Gartenzaun, so räumte der 52-Jährige immerhin ein, habe er „spontan” erfunden, als er von den Polizeibeamten zur Rede gestellt worden sei. Wenn er sich allerdings einer Schuld bewusst gewesen wäre, hätte er nur in eine Waschanlage fahren müssen, dann wären die Spuren schnell beseitigt gewesen. Vielleicht, so grübelte er schließlich, habe es tatsächlich ein „Schrammen” gegeben, aber davon habe er nichts bemerkt.

Auch mit dieser Version konnte der Handelsvertreter Vorsitzendem Richter Alfons Gmelch nicht überzeugen. Schließlich, so der Richter, sei sein Fahrzeug mit einer Einparkhilfe ausgestattet und durch das „Piepsen” werde der Fahrer „besonders sensibilisiert”, so dass er den Anstoß sowohl taktil als auch akustisch wahrnehmen musste. Dass er das geparkte Fahrzeug gerammt habe, stehe angesichts der Zeugenaussage und des Kurzgutachtens eines Kfz-Sachverständigen fest, nachdem die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen „korrespondieren”.

Der Richter machte dem 52-Jährigen klar, welche Folgen sein beharrliches Leugnen haben könne: Zum einen würde die Kammer ein weiteres, dann teueres Gutachten in Auftrag geben, zum anderen laufe der Beifahrer, gegen den die Staatsanwaltschaft vermutlich schon wegen der Falschaussage in erster Instanz ermittle, in Gefahr, erneut falsch auszusagen und sich damit eine Freiheitsstrafe einzuhandeln.

Der Handelsvertreter verlegte sich dann darauf, um die Strafhöhe zu feilschen: Ob es nicht billiger gehe, bettelte er, schließlich habe er noch 300 000 Euro Schulden aus einem Hauskauf abzustottern und stehe auch bei der Sozialversicherung noch mit 40 000 Euro in der Kreide, nachdem er vor wenigen Jahren wegen Veruntreuens von  Arbeitsentgelt zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden sei. Auch da gab es kein Pardon, man sei schließlich nicht auf dem Basar, machte Vorsitzender Richter Gmelch dem 52-Jährigen, der letztlich seine Berufung doch noch zurücknahm, klar. 

Erding