Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz
Ulrike Scharf: 'Wir wollen auch künftig, dass wer kommt, wenn’s brennt!'

12.07.2017 | Stand 20.07.2023, 22:10 Uhr
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"Wir stellen jetzt die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben", erklärt Staatsministerin und Heimatabgeordnete Ulrike Scharf. Der Bayerische Landtag hat am heutigen Mittwoch wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen.

MARIA THALHEIM/BAYERN "Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre", so Scharf. "Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern." Zu diesem Ziel gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.

Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: "Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Feuerwehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde", erläutert Scharf abschließend.

Erding