Unglaubliches im Zuhälter-Prozess
Angeklagter sieht sich als „Berater” von Tschäpe

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 17:08 Uhr
−Foto: n/a

An Skurrilität ist der Prozess vor der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts gegen den Einzelhandelskaufmann Stephan K. (35) aus Hohenpolding wegen Zuhälterei, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs kaum zu überbieten

HOHENPOLDING / LANDSHUT Der Angeklagte bestreitet nicht nur die Anklagevorwürfe, sondern schwingt sich zum Anwalt in eigener Sache, zum IT-Experten und sogar zum „Berater” von Beate Tschäpe auf. Elf Verhandlungstage zieht sich der Prozess inzwischen hin, dem vorgeworfen wird, seine psychisch kranke Ex-Verlobte (36) im Jahr 2011 zur Prostitution geprügelt zu haben. Er habe sie „derart dominiert, manipuliert und kontrolliert, dass sie Eskortdienste und bezahlten Geschlechtsverkehr mit anderen Männern durchführte”, so die Anklage. Habe die 36-jährige nicht gespurt, sei sie von ihm bedroht und körperlich misshandelt worden.

Ein weiterer Anklagevorwurf lautet auf über 400 Fälle des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Tatmehrheit mit der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Der 35-Jährige war bereits 2005 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Gleichzeitig wurde er unter Führungsaufsicht gestellt und der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen untersagt.

Trotzdem habe er laut Anklage ab Ende 2010 über 400 SMS bzw. Nachrichten in sozialen Netzwerken an insgesamt 18 Mädchen geschickt, um an Nacktfotos zu gelangen und Sexualkontakte zu vereinbaren. Als Gegenleistungen habe er den 13 bis 17 Jahre alten Mädchen Handyguthaben bzw. Geld für Geschlechtsverkehr angeboten.

Zum Prozessauftakt hatte der Kaufmann zu den Anklagevorwürfen keine Stellung bezogen, allerdings wurde ihm Prozessverlauf deutlich, dass er sie nachhaltig bestreitet. So ließ er u.a. durch zahlreiche von ihm persönlich formulierte Beweisanträge immer wieder anklingen, dass sich seine Ex-Verlobte freiwillig prostituiert habe und dem horizontalen Gewerbe auch noch nach seiner Verhaftung im Jahr 2013 nachgegangen sei.

Die psychisch schwer angeschlagene Ex-Verlobte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Allerdings gibt sich der 35-Jährige damit nicht zufrieden: Nachdem sich im Prozessverlauf Unstimmigkeiten bezüglich zweier Handyverträge ergaben, bestand er auf einer erneuten Vernehmung der 36-Jährigen, gab sich mit einem ärztlichen Attest, das ihr derzeit Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte und mit der vom Gericht vorgeschlagenen Verlesung einer Erklärung der Ex-Verlobten dazu nicht zufrieden. Den Vorwurf, dass er damit nur (weitere) Prozessverzögerung betreibe, konterte er: „Meine Anträge dienen nur der Wahrheitsfindung.”

Aber auch als „IT-Experte” bot der Kaufmann einem Sachverständigen für Datenauswertung, der im Zusammenhang mit den Kinder- und Jugendpornos drei Handys und zwei Laptops ausgewertet hatte, Paroli: Dass sich die Geräte in seinem Besitz befunden hätten, heiße nur, dass er der Nutzer gewesen sei, so der 35-Jährige, der dann erklärte, wie man Handys „klone”. Mit anderen Worten: Das belastende Material sei ihm von Unbekannten untergejubelt worden. Ein Vorgang, den der Sachverständige als „schlicht unmöglich” bezeichnete.

Was seinen Lebenslauf anging, deutete er an, nach seiner Ausbildung für Finanzdienstleister gearbeitet und an der Börse aktiv gewesen zu sein. Er sei aber auch als V-Mann für die Polizei und für den Verfassungsschutz tätig gewesen. Wie seine Vermieterin vor Gericht berichtete, habe er sich ihr gegenüber auch als Regierungsmitarbeiter und „hohes Tier” in der Bundeswehr ausgegeben, Post an ihn sei sogar mit der Anschrift „Professor...” geliefert worden.

Was er von der Justiz hält, legte Stephan K. in einem zehnseitigen Brief an einen „Knast-Bruder” nieder. Dem teilte er mit, dass er den laufenden Prozess als „reine Zeitverschwendung” ansehe und dass man von der Landshuter Willkür-Justiz nur „alles was nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat”, erwarten könne. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, wichtige entlastende Dokumente zurückzuhalten, außerdem befinde er sich „illegal in Isolationshaft.”

In dem Brief „outet” er sich auch als „Berater” der im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzenden Beate Tschäpe: Der habe er vor seiner Isolationshaft noch die Entpflichtung ihrer Pflichtverteidigerin ans Herz gelegt: „Die hat aber leider den Antrag nicht so formuliert, wie ich ihn ihr habe zukommen lassen.” Sollte er in nächster Zeit entlassen werde, besuche er sie ihn München, kündigt Stephan K. an, und: „Die Gute hatte mit den Morden mit Sicherheit nichts zu tun.”

Inzwischen hat Psychiater Dr. Gregor Groß sein Gutachten erstattet, das - angesichts des Prozessverlaufs - mit Spannung erwartet wurde. Allerdings wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Begründung: Es kämen Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten zur Sprache, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.

Der Prozess wird am 30. September fortgesetzt, das Urteil wird es voraussichtlich erst Ende Oktober geben.

Erding