5.000 Euro wegen Beleidigung
Rechtsanwalt bezeichnet Bundespolizisten als "Gestapo"

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 20:58 Uhr
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Weil er die Bundespolizei als Gestapo bezeichnete, ist ein Münchner Rechtsanwalt verurteilt worden – zu 5.000 Euro Strafe.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Er hätte es eigentlich besser wissen sollen. Schließlich ist der 51-Jährige selbst Rechtsanwalt. In schriftlichen Beschwerden über eine Einreisekontrolle durch Bundespolizisten ließ sich der Münchner zu mehreren Nazi-Vergleichen hinreißen. Er und sein Bruder waren im März 2014 bei ihrer Ankunft aus Istanbul kontrolliert worden. Das hatte dem Mann wohl missfallen. Von der Bundespolizei wegen Beleidigung angezeigt, ist der Deutsch-Türke jetzt vom Münchner Amtsgericht wegen mehrfacher Beleidigung verurteilt worden.

Der 51-Jährige war in Begleitung seines Bruders im März letzten Jahres aus Istanbul nach München geflogen. Die damalige Einreisekontrolle der Bundespolizei am Moos-Airport war offensichtlich nicht nach seinem Geschmack. Daher hatte sich der Münchner später schriftlich beschwert. Was er aber in seiner Beschwerde schrieb, konnten und wollten die Bundespolizisten erst nicht glauben. Neben seiner differenten Darstellung des Kontrollablaufs ließ er die Beamten auch unmissverständlich wissen, dass sie ihn in ihrem Verhalten und Aussehen an einschlägige Personen aus der unrühmlichen Vergangenheit Deutschlands erinnerten. Der Rechtsanwalt bezeichnete die Grenzkontrollen als "türkenfeindliche Rassenkontrollen" und die Bundesbeamten mehrfach als "Gestapo-Polizisten". Er wollte allein in deren Körpersprache eine "Gestapomanier" erkannt haben. Es sollten weitere Schreiben folgen, in denen der Erzürnte seine Impressionen in gleicher und ähnlicher Weise wiederholte.

Das ließen sich die Bundespolizisten nicht gefallen und zeigten den Münchner an. Jetzt ist am Münchner Amtsgericht das Urteil gegen den Deutsch-Türken gefallen: 5.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen.

Erding