Keine Zweifel an Glaubwürdigkeit des Opfers
Stiefenkelin missbraucht: Fast vier Jahre Haft für Rentner (76)

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:10 Uhr

Noch in seinem letzten Wort bestritt ein 76-jähriger Rentner aus Gangkofen, der seinerzeit in Landau lebte und arbeitete, seine heute 21-jährige Stiefenkelin im Kindesalter sexuell missbraucht zu haben. Doch die 4. Strafkammer des Landshuter Landgerichts hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers und verurteilte den Rentner wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

LANDAU/LANDSHUT Der Rentner hatte, wie berichtet, viele Jahre in Landau gelebt und als Lackierer gearbeitet. Nach dem Tod seiner zweiten Ehefrau hatte er 1999 seine jetzige Lebensgefährtin kennen gelernt und war zu ihr nach Gangkofen gezogen. Die Verbindung zu einem Stiefsohn aus der zweiten Ehe und dessen Tochter hatte er aber aufrecht erhalten. Ob in Mamming, Malgersdorf oder Reichersdorf, wo sie im Laufe der Jahre wohnten, er kam regelmäßig zum Kaffeetrinken und brachte Geschenke für seine Stiefenkelin mit.

Die wurden dann im Kinderzimmer ausgepackt und da - so die von Staatsanwältin Stefanie Iraschko vertretene Anklage - sei es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen. Das Kind habe er dann aufgefordert, niemand was davon zu erzählen, außerdem würde ihr sowieso niemand glauben.

Über Jahre hinweg hatte der Rentner damit Erfolg. Die Stiefenkelin machte zwar ihrer Mutter gegenüber und später, als sich die Eltern trennten, auch beim Jugendamt Andeutungen, sexuell missbraucht worden zu sein, doch die waren so vage, dass Reaktionen ausblieben.

Erst als sie dann den Führerschein machte und in finanzielle Nöten geriet, lehnte sie den Vorschlag der neuen Lebensgefährtin ihres Vaters, sich um finanzielle Unterstützung an den Stiefopa zu wenden, ab und dabei „rutschte” ihr heraus, dass sie von ihm missbraucht worden sei. Als ihr Vater davon erfuhr, drängte er sie dazu, Anzeige zu erstatten. „Der Vater war so außer sich, dass ich Angst hatte, er greift zur Selbstjustiz”, erklärte die inzwischen 21-Jährige vor Gericht.

Der Rentner hatte zum Prozessauftakt die Anschuldigungen vehement bestritten. Erklären könne er sie sich nur als Racheakt, weil er in den letzten Jahren seine finanzielle Unterstützung eingestellt habe.

Die heute 21-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Dabei, so wurde dann im Rahmen der Plädoyers deutlich, legte sie sich noch konkret auf zwei Fälle fest: Bei einem in Mamming sei sie etwa neun Jahre alt gewesen, bei einem weiteren dann 14 Jahre. Auch dass die ersten Übergriffe erfolgt seien, als sie gerade einmal vier oder fünf Jahre alt gewesen sei, bestätigte sie. Dazu konnte sie aber keine Details mehr liefern, so dass sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, sieben Fälle auszuscheiden.

Für den verbleibenden „Fall Mamming" beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers gebe es nicht, die 21-Jährige habe vielmehr bei ihrer Vernehmung erhebliche Entlastungstendenzen an den Tag gelegt, auch von Besuchen des Stiefopas berichtet, bei denen im Kinderzimmer tatsächlich nur gespielt worden sei und offen gelassen, ob sie bei den Übergriffen Schmerzen verspürt habe.

Straferschwerend wertete die Anklagevertreterin vor allem, dass es sich bei der zur Verurteilung verbleibenden Tat „nur um die Spitze des Eisberges handelt.” Dazu kämen die psychischen Folgen für das Opfer, das mehrere Aufenthalte in Bezirkskliniken und sogar einen Suizidversuch hinter sich habe. Der Angeklagte „hat nicht nur eine unbeschwerte Kindheit sondern das weitere Leben seiner Stiefenkelin zerstört”, so die Staatsanwältin. Opferanwalt Wolfgang Heidersberger schloss sich dem Antrag an und verwies ebenfalls auf die extreme psychische Belastung seiner Mandantin, die auch dazu geführt habe, dass sie ihren erlernten Beruf als Altenpflegerin nicht ausüben könne.

Auf Freispruch plädierte dagegen Verteidiger Stefan Pritz und verwies darauf, dass es in der Aussage der 21-Jährigen zahlreiche Unstimmigkeiten gegeben habe, sowohl was den Kernbereich als auch das Randgeschehen der angeblichen Missbrauchsfälle betreffe. „Das ist alles erfunden, das war überhaupt nicht möglich, es waren immer Leute da, wenn ich zu Besuch war”, verteidigte sich auch der 76-Jährige in seinem letzten Wort.

Die Kammer hatte allerdings keine Zweifel am „Fall Mamming” und auch nicht daran, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall gehandelt habe. Das Opfer sei bei seiner Aussage allerdings sichtlich bemüht gewesen, nur das anzugeben, was es noch sicher wisse. „Sie war überkritisch mit sich selbst und hat nicht leichtfertig was behauptet”, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung. Auch die Kammer sei überzeugt, dass es zu mehrfachen erheblichen sexuellen Übergriffen gekommen sei, aber die 21-Jährige habe vieles bewusst verdrängt und keinerlei Belastungseifer an den Tag gelegt.

Beispielsweise habe sie bestätigt, dass es nie zu Gewaltanwendung gekommen sei. Außerdem fehle es an einem Motiv für Falschanschuldigungen: Die „Geldquelle Stiefopa” sei schon Jahre vor Erstattung der Anzeige versiegt. Außerdem sei der 76-Jährige auch noch durch eine seiner Stieftöchter schwer belastet worden, die als Zeugin ebenfalls bekundet habe, in ihrer Kindheit von ihm missbraucht worden zu sein. Straferschwerend hatte die Kammer gewertet, dass der Rentner ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt und damit bei seiner Stiefenkelin eine seelische Belastung, die weit über das Normale hinaus gehe, verursacht habe.

Dingolfing-Landau