Hausfrau kommt mit Schmerzensgeldzahlung davon
Ehemann mit Messer verletzt: Verfahren eingestellt

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:23 Uhr

Bei einer tätlichen Auseinandersetzung verletzte eine 24-jährige kenianische Hausfrau aus Dingolfing ihren nunmehrigen Ex-Ehemann (47) mit einem Küchenmesser. Beim gerichtlichen Nachspiel stand Aussage gegen Aussage, so dass die 2. Strafkammer beim Landgericht das Verfahren einstellte. Allerdings muss die Frau ihrem Ex 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

DINGOLFING/LANDSHUT Der Fall hätte auch vor dem Schwurgericht landen können: Am 29. Juni vergangenen Jahres war es zwischen der Hausfrau und dem nigerianischen Fräser mit deutschem Pass in der ehelichen Wohnung in Dingolfing wieder einmal zu einem handfesten Streit gekommen. Dabei soll, so urteilte später der Strafrichter beim Amtsgericht Landau, die 24-Jährige mit einem Küchenmesser ihren damaligen Noch-Ehemann in die Lendengegend gestochen haben. Zum Glück blieb es bei einer oberflächlichen Wunde. Trotzdem verhängte der Strafrichter gegen die Hausfrau wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Dagegen legte sie Berufung ein. Ihr Verteidiger Franz Auer regte vor der 2. Strafkammer des Landgerichts an, das Verfahren einzustellen, schließlich, so spielte er sein „Pfund” aus, habe selbst die Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Amtsgericht einen Freispruch beantragt. Inzwischen sei die Situation noch verworrener; denn die Polizei habe die Beweismittel - das fragliche Küchenmesser und das angeblich durchstochene T-shirt des Ehemanns vernichtet. „Damit laufen die von mir ins Auge gefassten Beweisanträge ins Leere”, so der Anwalt.

Vorsitzender Eugen Larasser gab zu bedenken, dass die Hausfrau in erster Instanz berichtet habe, dass sie bei der Auseinandersetzung zunächst von ihrem Ehemann ins Gesicht geschlagen worden sei, als sie dann ins Schlafzimmer geflüchtet sei, habe er sie mit dem Messer in der Hand verfolgt, kurz gewürgt und sich dann abgesetzt. Als sie dann die Polizei rufen wollte, sei er zurück gekommen. Da habe sie das Messer in der Hand gehabt, um es als Corpus Delicti zu übergeben.

„Wenn sie dann ernsthaft zugestochen hätte, wäre es nahe am versuchten Totschlag und ein Fall für das Schwurgericht gewesen”, so der Vorsitzende Richter. Zu einem derartigen Ergebnis sei aber schon die Staatsanwaltschaft nicht gekommen, wie der Antrag auf Freispruch in erster Instanz belege. Wahrscheinlicher sei dagegen, dass sie lediglich eine Abwehrbewegung gemacht und dabei den Ex-Ehemann verletzt habe. Dafür spreche auch, dass die Verletzung verhältnismäßig harmlos ausgefallen sei: „Bei einem gezielten Stich hätte es sicher anders ausgesehen.”

Dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Schmerzensgeldzahlung stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu, zumal - wie der Verteidiger berichtete - die Eheleute inzwischen geschieden sind und die Ex-Ehefrau ihren Wohnsitz nach Deggendorf verlegt hat, so dass der „Rosenkrieg” endgültig beendet sind dürfte.

Dingolfing-Landau